Worauf Sie beim Wählen achten müssen
Stimmzettel
Verwenden Sie für die Wahl möglichst nur einen Stimmzettel eines Wahlvorschlages, am besten natürlich des Wahlvorschlages, dessen Kandidatinnen und Kandidaten Sie am ehesten wählen wollen. Wenn Sie also vorwiegend Grüne wählen wollen, aber auch einer Kandidatin einer anderen Liste Stimmen geben wollen, dann nehmen Sie den Wahlzettel der Grünen und „panaschieren“ Sie die eine Kandidatin der anderen Liste. Wie das geht steht weiter unten unter „Kandidat:innen von anderen Listen übertragen – Panaschieren“.
Stimmenzahl
Sie haben insgesamt 26 Stimmen, also genauso viele Stimmen, wie Sitze zu vergeben sind.
Anzahl der Stimmen je Kandidatin oder Kandidat – Kumulieren
Sie können je Kandidatin oder Kandidat eine, zwei oder drei Stimmen geben. Das müssen Sie auf dem Stimmzettel bei den jeweiligen Kandidatinnen und Kandidaten vermerken. Achtung: In der Summe dürfen Sie aber nicht mehr als 26 Stimmen vergeben.
Leerer Stimmzettel
Wenn Sie den leeren Stimmzettel eines Wahlvorschlages in die Urne werfen, bekommen alle Kandidatinnen und Kandidaten des Wahlvorschlages eine Stimme. Ausnahme: In den Stimmbezirken der Ortschaften, bei denen eine Kandidatin oder ein Kandidat mehr auf der Liste steht, als Plätze im Gemeinderat zu vergeben sind, bekommt die oder der Letzte auf der Liste keine Stimme.
Stimmen in den einzelnen Stimmbezirken
Bei der unechten Teilortswahl wie in Tettnang, dürfen Sie Ihre Stimmen auf alle Stimmbezirke verteilen. Sie dürfen also als Kauer auch Tannauer wählen oder als Tettnanger auch Langnauer. Aber Achtung: Während bei Tettnang maximal soviel Kandidatinnen und Kandidaten auf der Liste stehen wie Sitze zu vergeben werden, stehen bei den Ortschaften mehr Bewerber:innen auf dem Stimmzettel, als Sitze zu vergeben sind, so stehen z.B. bei Kau drei Kandidat:innen auf der Liste, es werden aber nur zwei Sitze vergeben. Hier dürfen Sie in diesem Stimmbezirk nur so vielen Bewerber:innen Stimmen geben, als Sitze zu vergeben sind. Sie dürfen also in Kau auf höchstens zwei Bewerber:innen bis zu jeweils 3 Stimmen geben, in Langnau und Tannau auf maximal drei Bewerber:innen bis jeweils 3 Stimmen. Insgesamt über alle Stimmbezirke hinweg, dürfen es aber nicht mehr als 26 Stimmen insgesamt sein. Wenn Sie in einem Stimmbezirk zu viele Kandidat:innen Stimmen gegeben haben, dann sind die Stimmen aller in diesem Stimmbezirk ungültig, die Stimmen für die anderen Stimmbezirke bleiben gültig.
Kandidat:innen von anderen Listen übertragen – Panaschieren
Sie können auch Kandidatinnen und Kandidaten von einer anderen Liste auf die von Ihnen bei der Wahl verwendete Liste wählen. Das nennt man Panaschieren. Dazu schreiben Sie einfach den Namen von der anderen Wahlliste auf die von Ihnen bei der Wahl verwendete Liste und vergeben Sie bis zu drei Stimmen. Sie müssen dabei obige Regeln beachten: Also insgesamt nicht mehr als 26 Stimmen und an nicht mehr Kandidat:innen Stimmen vergeben, als im jeweiligen Stimmbezirk Sitze zu vergeben sind. Wenn Sie z.B. vom Stimmzettel A eine Kandidatin aus Langnau auf den Simmzettel B übertragen, müssen Sie darauf achten, dass Sie insgesamt nur drei Kandidat:innen aus Langnau Stimmen geben.