Für Inklusion und Teilhabe.

Ausgrenzung trifft ver­schie­de­ne Bevölkerungsgruppen. Nicht nur Menschen mit einer Beeinträchtigung, son­dern auch ande­re Gruppierungen, wie bei­spiels­wei­se Menschen mit gerin­gem Einkommen oder einem bestimm­ten eth­ni­schen Hintergrund sind davon betrof­fen. Während ein Ausschluss von der am Arbeitsleben Menschen offen­sicht­lich ihrer exis­ten­zi­el­len Lebensgrundlagen (z.B. die Miete kann nicht mehr bezahlt wer­den) beraubt, trifft uns der Ausschluss von der sozia­len Teilhabe eben­so exis­ten­zi­ell, da dies ein zutiefst mensch­li­ches Grundbedürfnis verletzt.

Jedes Kind hat das  und Teilhabe am Leben in der . Der von Kindern mit beson­de­rem Förderbedarf sowie der früh­kind­li­chen , z.B. für Kinder aus bil­dungs­fer­nen Familien, kommt dabei eine zen­tra­le Bedeutung zu. Sie ist die Grundlage für eine opti­ma­le kogni­ti­ve, moto­ri­sche und sozi­al-emo­tio­na­le Entwicklung des Kindes und letzt­lich eine hand­lungs­fä­hi­ge und selbst­be­stimm­te Persönlichkeit. Wir machen uns stark dafür, dass Kindertageseinrichtungen ‚vor Ort‘ sind und ent­spre­chend geschul­tes Fachpersonal vorhalten.

Menschen mit einer Beeinträchtigung haben trotz glei­cher Qualifikation immer noch kaum eine Chance, auf dem all­ge­mei­nen Arbeitsmarkt, son­dern arbei­ten über­wie­gend in Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfMB). Auch im Bodenseekreis ent­schei­den sich noch immer zu vie­le Unternehmen für die sog. Ausgleichsabgabe. Dabei ist eine vielfältige/diverse Arbeitnehmer*innenschaft nach­weis­lich für Unternehmen ein Gewinn. Durch die täg­li­che Zusammenarbeit von Mitarbeiter*innen mit und ohne Behinderung wach­sen Sozialkompetenz und eine offe­ne Unternehmens- und Verwaltungskultur. Außerdem hat der Gesetzgeber mit dem refor­mier­ten Bundesteilhabegesetz (BTHG) viel­fäl­ti­ge neue Möglichkeiten geschaf­fen, die es den Unternehmen leich­ter ermög­li­chen soll­ten, Menschen mit einer Behinderung zu beschäf­ti­gen (z.B. das Budget für Arbeit). 

Eine Kommunalverwaltung, die Menschen mit Behinderung beschäf­tigt, ist ein Vorbild für das gesam­te Miteinander und ande­re Arbeitgeber*innen in der Region. Wir for­dern daher ein akti­ves Einstellungsmanagement für unse­re Kreisverwaltung, um gezielt Menschen mit Behinderung zu gewin­nen und zu för­dern.  Für unse­ren Landkreis, der die lau­fen­den einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung trägt, kann jede Arbeit auf dem all­ge­mei­nen Arbeitsmarkt dar­über hin­aus eine finan­zi­el­le Entlastung bedeuten.

Ziel von Bewusstseinsbildung ist es, die Gesellschaft nach­hal­tig für Menschen zu sen­si­bi­li­sie­ren, die von der gesell­schaft­li­chen Teilhabe aus­ge­schlos­sen wer­den, die Anerkennung ihrer Rechte und ihrer Würde zu för­dern und die gesell­schaft­li­che Bedeutung der her­vor­zu­he­ben. Zu den Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung gehört zum Beispiel Öffentlichkeitsarbeit. Wir möch­ten des­halb, dass der Landkreis Veranstaltungen zur Bewusstseinsbildung unter­stützt sowie eine ange­mes­se­ne media­le Darstellung initi­iert und fördert.

Neben einer sinn­vol­len und wert­stif­ten­den Arbeit ist eine ange­mes­se­ne Wohnung ein grund­le­gen­des Bedürfnis. Individuell an die Bedürfnisse ange­pass­te Wohnangebote sind des­halb zu för­dern. Ebenso ist die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und an kul­tu­rel­len Angeboten sicher zu stellen.