Ausgrenzung trifft verschiedene Bevölkerungsgruppen. Nicht nur Menschen mit einer Beeinträchtigung, sondern auch andere Gruppierungen, wie beispielsweise Menschen mit geringem Einkommen oder einem bestimmten ethnischen Hintergrund sind davon betroffen. Während ein Ausschluss von der Teilhabe am Arbeitsleben Menschen offensichtlich ihrer existenziellen Lebensgrundlagen (z.B. die Miete kann nicht mehr bezahlt werden) beraubt, trifft uns der Ausschluss von der sozialen Teilhabe ebenso existenziell, da dies ein zutiefst menschliches Grundbedürfnis verletzt.
Jedes Kind hat das Recht auf Bildung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Der Frühförderungvon Kindern mit besonderem Förderbedarf sowie der frühkindlichen Bildung, z.B. für Kinder aus bildungsfernen Familien, kommt dabei eine zentrale Bedeutung zu. Sie ist die Grundlage für eine optimale kognitive, motorische und sozial-emotionale Entwicklung des Kindes und letztlich eine handlungsfähige und selbstbestimmte Persönlichkeit. Wir machen uns stark dafür, dass Kindertageseinrichtungen ‚vor Ort‘ sind und entsprechend geschultes Fachpersonal vorhalten.
Menschen mit einer Beeinträchtigung haben trotz gleicher Qualifikation immer noch kaum eine Chance, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, sondern arbeiten überwiegend in Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfMB). Auch im Bodenseekreis entscheiden sich noch immer zu viele Unternehmen für die sog. Ausgleichsabgabe. Dabei ist eine vielfältige/diverse Arbeitnehmer*innenschaft nachweislich für Unternehmen ein Gewinn. Durch die tägliche Zusammenarbeit von Mitarbeiter*innen mit und ohne Behinderung wachsen Sozialkompetenz und eine offene Unternehmens- und Verwaltungskultur. Außerdem hat der Gesetzgeber mit dem reformierten Bundesteilhabegesetz (BTHG) vielfältige neue Möglichkeiten geschaffen, die es den Unternehmen leichter ermöglichen sollten, Menschen mit einer Behinderung zu beschäftigen (z.B. das Budget für Arbeit).
Eine Kommunalverwaltung, die Menschen mit Behinderung beschäftigt, ist ein Vorbild für das gesamte Miteinander und andere Arbeitgeber*innen in der Region. Wir fordern daher ein aktives Einstellungsmanagement für unsere Kreisverwaltung, um gezielt Menschen mit Behinderung zu gewinnen und zu fördern. Für unseren Landkreis, der die laufenden Kosten einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung trägt, kann jede Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt darüber hinaus eine finanzielle Entlastung bedeuten.
Ziel von Bewusstseinsbildung ist es, die Gesellschaft nachhaltig für Menschen zu sensibilisieren, die von der gesellschaftlichen Teilhabe ausgeschlossen werden, die Anerkennung ihrer Rechte und ihrer Würde zu fördern und die gesellschaftliche Bedeutung der Inklusion hervorzuheben. Zu den Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung gehört zum Beispiel Öffentlichkeitsarbeit. Wir möchten deshalb, dass der Landkreis Veranstaltungen zur Bewusstseinsbildung unterstützt sowie eine angemessene mediale Darstellung initiiert und fördert.
Neben einer sinnvollen und wertstiftenden Arbeit ist eine angemessene Wohnung ein grundlegendes Bedürfnis. Individuell an die Bedürfnisse angepasste Wohnangebote sind deshalb zu fördern. Ebenso ist die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und an kulturellen Angeboten sicher zu stellen.