Gemeinderatsmehrheit verweigert sich komplett

Maßnahmen des Lärmaktionsplans abgelehnt

Es wird span­nend: Mit einem knap­pen Mehrheitsbeschluss ver­wei­ger­te sich der Tettnanger ges­tern sämt­li­chen Maßnahmevorschlägen der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes.

Der für die Stadt vor Jahren auf­ge­stell­te Lärmaktionsplan muss alle fünf Jahre über­prüft und fort­ge­schrie­ben wer­den. Ein Fachbüro hat im eigent­lich schon ver­spä­te­ten Auftrag der Stadt die Überprüfung vor­ge­nom­men und einen Entwurf für die Fortschreibung vor­ge­legt. Dabei ist das Verfahren, wie die Lärmberechnungen zu erfol­gen haben, vom Gesetzgeber vorgegeben.

Im Ergebnis schlägt das Fachbüro ins­ge­samt 11 Maßnahmen vor, davon 9 im Stadtgebiet und 2 in der Ortschaft Kau, wobei sich davon eine bereits erle­digt hat, da die unte­re Straßenverkehrsbehörde die­se ohne­hin umsetzt. Bei den ver­blei­ben­den Maßnahmen han­delt es sich auf­grund der ermit­tel­ten Lärmwerte durch­wegs um Geschwindigkeitsreduzierungen, teil­wei­se auf 50 km/h bei weni­gen Außerortsabschnitten, teil­wei­se um Reduzierungen auf 30 km/h in der Stadt..

Bei der Beratung im TA (Technischer Ausschuss) wur­de zwar die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes bejaht, jedoch die vor­ge­schla­ge­nen Maßnahmen bis auf die zwei in Kau abge­lehnt. Nächster Schritt war nun die Beratung und Beschlussfassung im Gemeinderat, anschlie­ßend hät­te der Entwurf des fort­ge­schrie­be­nen Lärmaktionsplanes öffent­lich aus­ge­legt wer­den sol­len, damit von Behörden und aus der Bürgerschaft hier­zu Stellungnahmen hät­ten abge­ge­ben wer­den können.

In der gest­ri­gen Gemeinderatssitzung wur­den nun ver­schie­de­ne gestellt. Die Grünen schlos­sen sich dem Entwurf mit allen Maßnahmen an, bei ihrer Abwägung zwi­schen Gesundheitsvorsorge, Wohn- und Lebensqualität und Sekunden‑, allen­falls weni­ge Minuten Zeitersparnis bei mög­li­cher höhe­rer Geschwindigkeit ent­schie­den sie sich für die der Anwohner. Sie bean­trag­ten jedoch wie die FW/FDP getrenn­te Abstimmung über die ein­zel­nen Maßnahmen.

Seitens der SPD wur­de bean­tragt, die Geschwindigkeitsreduzierungen nicht ganz­tags, son­dern ledig­lich nachts von 22 bis 6 Uhr zu beschlie­ßen. Aus der CDU- kam der Vorschlag, das Verfahren erst gar nicht fort­zu­set­zen und den Entwurf auch nicht öffent­lich aus­zu­le­gen. Beschlossen wur­de letzt­lich der Antrag aus der CDU, über den als ers­tes abge­stimmt wer­den muss­te, da er gegen­über dem in der Sitzungsvorlage ent­hal­te­nen Beschlussvorschlag am wei­tes­ten abwich, den Entwurf des Lärmaktionsplanes nur zur Kenntnis zu neh­men und ohne jeg­li­chen Maßnahmenvorschlag in die Auslegung zu brin­gen. Dieser fand mit 12:11 Stimmen eine denk­bar knap­pe Mehrheit.

Text: Hans Schöpf