Zur Fortschreibung des Regionalplanes, Teil 1

Auf der Tagesordnung der Gemeindrates am 22. Oktober war die Stellungnahme des Gemeinderates zur Fortschreibung des Regionalplans angekündigt.
Der Antrag des Bürgermeisters lautete:
Über die Fortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben zu bera­ten und eine Stellungnahme des Gemeinde zu formulieren.
Wir hat­ten uns im Vorfeld ver­ge­wis­sert, dass es kei­ne Vorlage der Verwaltung geben soll, son­dern Vorschläge aus den Fraktionen her­aus kom­men sol­len. Mit die­ser Vorlage gin­gen wir  in die :
[Vorbemerkung: Die vor­lie­gen­de Stellungnahme ent­spricht in meh­re­ren Teilen nicht der ori­gi­nä­ren Haltung der ein­zel­nen Fraktionen der Freien Wähler und der GoL-, son­dern ist das Ergebnis einer Aushandlung zwi­schen die­sen bei­den Fraktionen. Diese gemein­sa­me Formulierung hat zum Ziel, im Sinne eines gemein­sa­men Nenners dem von Salem einen mög­lichst kon­sens­fä­hi­gen Entwurf zur Diskussion zu stellen.]
Im Rahmen der Anhörung der Träger öffent­li­cher Belange beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Salem in sei­ner öffent­li­chen Sitzung vom 22.10.2019 folgende
Stellungnahme:
Dem Fortschreibungs-Entwurf des Regionalplans in der vor­ge­leg­ten Fassung vom 5.07.2019 steht die Gemeinde Salem in fol­gen­den Punkten ableh­nend gegenüber:

  1. Der geplan­te Status als „ für und gemäß Abschnitt 2.6.1 ist aus der Sicht der Gemeinde für Salem nicht ange­mes­sen. Die not­wen­di­ge Infrastruktur hier­für, ins­be­son­de­re für den andie­nen­den und abflie­ßen­den , ist nicht gegeben.
  2. Eine Zuweisung von 27,1 ha Gewerbefläche ist nicht ver­hält­nis­mä­ßig, son­dern, gemes­sen am rea­len Bedarf einer gemeind­li­chen Entwicklung, extrem überdimensioniert.
  3. Hinsichtlich der öko­lo­gi­schen Belange ver­wei­sen wir auf die im gefass­ten Grundsätze, ins­be­son­de­re den Abschnitt „3.1, Regionale Grünzüge und Grünzäsuren“, wel­che wir aus­drück­lich begrü­ßen. In unse­rer Abwägung kom­men wir jedoch, abwei­chend zum Planungsausschuss, zu dem Ergebnis, dass die vor­ge­se­he­ne Rücknahme des Grünzugs an der betref­fen­den Stelle und in dem vor­ge­se­he­nen Ausmaß nicht gerecht­fer­tigt ist, son­dern das Mikroklima im Salemer Tal nega­tiv beeinflusst.

Durch die o.g. Tatbestände wür­den Rahmenbedingungen geschaf­fen, wel­che erheb­li­che uner­wünsch­te Auswirkungen auf die Bereiche Verkehr, und Lebensqualität in Salem und sei­nen Nachbargemeinden nach sich zie­hen würden.
Über Salem hin­aus­rei­chen­de Gesichtspunkte: 
Aus Sicht der Gemeinde Salem hat der Regionalplan drin­gend anzu­er­ken­nen, dass die aktu­el­le Dynamik des Klimawandels mit all sei­nen Begleiterscheinungen eine grund­le­gend ver­än­der­te Ausgangslage gegen­über vor­her­ge­hen­den Fortschreibungen dar­stellt. Daher muss die aktu­el­le Fortschreibung einen deut­li­chen Beitrag zur Beschränkung der anthro­po­ge­nen Ursachen des Klimawandels eben­so wie Anpassungen an loka­le Folgen der glo­ba­len Erwärmung leisten.
Wir sehen zudem die Kommunen in der Pflicht, inner­halb ihrer in größt­mög­li­chem Ausmaß auf die Begrenzung von kli­ma­schäd­li­chen Aktivitäten hin­zu­wir­ken, sowie auf die Planung wei­te­rer kli­ma­schäd­li­cher Raumnutzung zu ver­zich­ten, bzw. die­se wirk­sam zu unterbinden.
Wir regen daher an, wirt­schaft­li­che Entwicklung in der heu­ti­gen Zeit vor­ran­gig als qua­li­ta­ti­ve Entwicklung, und weni­ger an quan­ti­ta­ti­vem Wachstum ori­en­tiert, anzu­se­hen, und infol­ge­des­sen die Flächenausweisung (nicht nur auf Salem bezo­gen) deut­lich zu reduzieren.
 
[Um die ein­zel­nen Begründungen zu unter­mau­ern, kön­nen dif­fe­ren­zier­te Argumente unter­legt wer­den. An die­ser Stelle haben wir zunächst dar­auf ver­zich­tet, argu­men­ta­tiv wei­ter in die Tiefe zu gehen.]
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