Verbote und die möglichen Folgen

Die meins­ten Verbotsschilder am sind nach unse­rern bis­he­ri­gen Recherchen rechts­un­wirk­sam oder man­gel­haft. Dies hat auch zu ganz vie­len Reaktionen aus der Bürgerschaft geführt. Wir hat­ten Gespräche und schrift­li­che Rückantworten mit bemer­kens­wer­ten und inter­es­san­ten Hintergrundinformationen. Der Schilderwald in Kressbronn wird unter dem Gesichtspunkt von Grundgesetz, Willkür und Schikane zu einem Thema, dem wir uns nicht ver­schlie­ßen wol­len. Deshalb wer­den wir zunächst noch wei­ter sam­meln, prü­fen und dann bis April  2019 eine Fortsetzungsserie star­ten, bei dem wir die gesam­te , Behörden, aber auch die Feriengäste mit ein­be­zie­hen wol­len. Ziel ist, die unnö­ti­gen und über­flüs­si­gen zu hin­ter­fra­gen und den gesell­schaft­li­chen und finan­zi­el­len Schaden auf­zu­zei­gen. Interessant wird am Beispiel Seeufer, ob bei den vie­len Verboten alle ande­ren in der Polizeiverordnung gere­gel­ten Verbotsmerkmale, die nicht als Verbot beschil­dert sind, erlaubt sind. Die Frage, ob die Gemeinde Kressbronn gegen eige­ne Satzungen oder gegen ande­re Bestimmungen ver­stos­sen kann, wird eben­falls zu klä­ren sein. Interessant wird auch sein, ob dann bei ver­gleich­ba­ren öffent­li­chen Flächen, wie bei­spiels­wei­se Grün-und Parkanlagen, die mit kei­nen ver­gleich­ba­ren Verbotsschildern aus­ge­stat­tet wur­den, dort ande­re Bestrafungsregelungen gel­ten. Was sagen die Gewerbetreibenden? Die Bürgerschaft soll­te min­des­tens ver­ste­hen kön­nen, oder?

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