Das Kind mit dem Bade ausgeschüttet

Oben ohne?
Mit oder ohne?

Neue für die Tettnanger Freibäder

(hs, 13.05.) Ja, der Satz passt zum Thema, denn in der letz­ten des Verwaltungsausschusses ging es um eine neue Badeordnung für die Tettnanger Freibäder.

Es mag ja ehren­wert sein, wenn der ver­sucht, die Bademeister und Bademeisterinnen aus unend­li­chen und teil­wei­se scharf geführ­ten Diskussionen, was erlaubt ist und was nicht, her­aus­zu­hal­ten. Was aber am Ende beschlos­sen wur­de, wird die Diskussionen nicht been­den, ist juris­tisch mehr als fragwürdig.

Es wird wohl kaum gelin­gen, eine gesell­schaft­li­che Diskussion und Entwicklung durch eine Regel in einer Badeordnung zu beenden.

Der eigent­li­che Aufreger scheint das Baden „“ zu sein. Gemeint ist aber nicht das Baden oben ohne gene­rell, son­dern nur das der Frauen. Aber das darf man nicht sagen, denn dann kommt die Rechtsprechung und spricht von uner­laub­ter Diskriminierung.

Und wie mein­te nun der Verwaltungsausschuss das Thema regeln zu kön­nen?
Am Platz, d.h. auf sei­nem Handtuch oder dem Liegestuhl ist „oben ohne“ erlaubt, sonst nicht. Problem: Was ist „am Platz“. Was macht der Bademeister oder die Bademeisterin, wenn jemand sein Handtuch neben dem Becken hin­legt und sich dort oben ohne nie­der­lässt? Und müs­sen männ­li­che Badebesucher jetzt ein T‑Shirt anzie­hen, wenn sie ins Wasser wol­len, denn es heißt ja gene­rell „oben ohne“?!

Eine wei­te­re Regel wur­de beschlos­sen: Es sind künf­tig nicht nur pri­mä­re, son­dern auch „sekun­dä­re Geschlechtsteile“ zu bede­cken! Hat man sich eigent­lich Gedanken dar­über gemacht, was das heißt? Sekundäre Geschlechtsmerkmale sind nicht nur die weib­li­chen Brüste, son­dern auch der männ­li­che Bart, der vor­ste­hen­de Adamsapfel, die Brust- und Rückenbehaarung bei Männern, brei­te Schultern und schma­le Hüften bei Männern, ein brei­tes Becken bei Frauen. Und wie­der stell­te sich das Problem: „Weibliche Brust bede­cken“ darf man nicht sagen, denn das gilt als dis­kri­mi­nie­rend. Und so hat man das Kind gleich mit dem Bade aus­ge­schüt­tet und eine Regelung beschlos­sen, die eigent­lich gar nicht beab­sich­tigt ist, über das Gewollte weit hin­aus­geht und in der Praxis über­haupt nicht umsetz­bar erscheint.

Fazit: Unsere muss sich wei­ter­ent­wi­ckeln. Was den einen erlaubt ist, näm­lich den Männern das zei­gen ihrer sämt­li­chen sekun­dä­ren Geschlechtsmerkmale kann man den Frauen nicht ein­fach ver­bie­ten oder ein­schrän­ken, auch wenn es den Moralvorstellungen man­cher nicht entspricht.

Bildquellen

  • Bikini-Oberteil: Hans Schöpf