Du bist wahrscheinlich hier gelandet, weil Du den QR-Code auf unserem Erstwähler*innenbrief eingelesen hast oder Du auf unserer Seite gezielt geschaut hast.
Wir haben Dir verschiedene Informationen zusammengestellt. Du findest in den Reitern einee Linkliste zu den Wahlprogrammen, den Kandidatinnen und Kandidaten der Ortsverbände und der Wahlkreise für den Kreistag.
Grundsätzlich kannst Du uns auch direkt erreichen über: info@gruene-bodenseekreis.de
Hier sind Links zu den jeweiligen Orten
Du findest hier auch lokale Kontaktadressen und weitere Informationen.
Du wählst in Friedrichshafen / Wahlkreis I Kreistag
Der Flyer zum Ansehen und zum Herunterladen: Kreistagsflyer WK I Friedrichshafen
Hier gibts mehr Infos zu den Kandidat*innen und zum Programm FN Kommunalwahl 24
Der Flyer zum Ansehen und Herunterladen: Kreistagsflyer WK II Markdorf
Hier gibts mehr Infos zu den Kandidat*innen und zum Programm Markdorf Kommunalwahl 24
Der Flyer zum Ansehen und Herunterladen: Kreistagsflyer WK III Kressbronn
Der Flyer zum Ansehen und Herunterladen: Kreistagsflyer WK IV Meersburg
Der Flyer zum Ansehen und Herunterladen: Kreistagsflyer WK V Salem
Der Flyer zum Ansehen und Herunterladen: Kreistagsflyer WK VI Tettnang
Der Flyer zum Ansehen und Herunterladen: Kreistagsflyer WK VII Überlingen
Uns haben Anfragen erreicht, wie wir an die Daten für den Erstwähler*innenbrief, der wahrscheinlich auch Dich erreicht hat, gekommen sind.
Die Adresse haben wir bei den betreffenden Einwohnermeldeämtern erfragt. Für bestimmte Zwecke, wie z.B. die Wahrnehmung unseres verfassungsgemäßen Auftrags zur politischen Bildung ist dies in einem klar gesetzten Rahmen zulässig. Also z.B. alle Erstwähler:innen aus dem Wählerverzeichnis im Alter von 16 bis 21 (der Zeitraum seit der letzten Kommunalwahl). Wir durften diese Adressen genau einmal für genau diesen Zweck verwenden und haben sie bereits wieder gelöscht.
Dies gilt, Sofern kein Einspruch gegen die Herausgabe von persönlichen Daten in den Ämtern vorliegt. Dann geben die Ämter die Adressen auch für diesen Zweck nicht heraus.
Uns ist sehr daran gelegen, junge Menschen direkt anzusprechen, die erstmals eine politische Wahlentscheidung treffen.
Genauso freuen wir uns, wenn Du mit uns Kontakt aufnimmst: info@gruene-bodensekreis.de
Falls Du noch Infos zum Panaschieren, kumulieren usw. brauchst: Hier findest Du ausführliche Informationen
https://www.kommunalwahl-bw.de
In Kürze zusammengefasst:
Du hast, abhängig von der Größe des Gemeinderates Deines Ortes eine bestimmte Anzahl Gesamtstimmen zurr Verfügung. Diese entspricht in der Regel der Anzahl der zu vergebenden Gemeinderatssitze, das gleiche gilt für die Wahl zum Kreistag. (Ausnahme: Die Orte mit unechter Teilortswahl, bei uns im Kreis: Tettnang und Meersburg. Der Tettnanger Ortsverband hat dazu schöne Infos zusammengestellt.)
Am Beispiel Friedrichshafen bedeutet dies, Du hast 40 Stimmen für den Gemeinderat und 16 Stimmen für den Kreistag.
Diese Stimmen kannst Du jetzt der Partei oder den Personen Deiner Wahl auf unterschiedliche Art und Weise geben. Und weil das u.U. mit einiger Rechnerei verbunden ist, bekommst Du die Stimmzettel vorab nach Hause und kannst sie in Ruhe studieren und auch ausfüllen. Nur den Stimmzettel für die Europawahl bekommst Du erst im Wahllokal, bzw. mit den Unterlagen zur Briefwahl.
Du kannst einfach den jeweiligen Wahlvorschlag der Partei, die Du im Rat vertreten sehen möchtest als ganzes, ohne weitere Kennzeichnung abgeben. Dann bekommt jeder Kandidatin, jeder Kandidat auf der Liste je eine Stimme. Wichtig: Wenn Du das möchtest, darfst Du nur einen Wahlzettel abgeben.
Du kannst Dich entscheiden, bestimmte Kandidat*innen auf dem Wahlvorschlag, unabhängig von ihrem Listenplatz explizit zu wählen. Dann kannst Du auf eine Person bis zu drei Stimmen vergeben. Dies machst Du über die entsprechende Zahl (1,2 oder 3) kenntlich. Wenn Du das bei einer Person gemacht hast, werden nur den Personen, die Du mit einer Zahl gekennzeichnet hast, Stimmen bei der Auszählung gegeben. Um keine Stimmen zu verschenken, solltest Du das dann mit weiteren Kandidat*innen auf der Liste machen, muss es aber natürlich nicht. Wichtig: Du kannst insgesamt weniger Stimmen vergeben, aber auf keinen Fall mehr, damit würde Dein Stimmzettel ungültig. Wieviele es max. sind, steht auch noch einmal auf dem Wahlzettel.
Und, last not least, kannst Du Deine Stimmen auch über mehrere Wahlvorschläge (Parteien, Wählervereinigungen) hinweg verteilen, also bestimmte Kandidat*innen auf mehreren Wahlvorschlägen, unabhängig von ihrem Listenplatz explizit zu wählen. Also Person A auf Listenvorschlag 2 drei Stimmen, Person B auf Listenvorschlag 3 zwei Stimmen, usw. .
Dann kannst Du auf je eine Person bis zu drei Stimmen vergeben. Dies machst Du über die entsprechende Zahl (1,2 oder 3) kenntlich. Wenn Du das bei einer Person gemacht hast, werden nur den Personen, die Du mit einer Zahl gekennzeichnet hast, Stimmen bei der Auszählung gegeben. Um keine Stimmen zu verschenken, solltest Du das dann mit weiteren Kandidat*innen auf den Listen machen, muss es aber natürlich nicht. Wichtig: Du kannst insgesamt weniger Stimmen vergeben, aber auf keinen Fall mehr, damit würden Deine Stimmzettel ungültig. Wieviele es max. sind, steht auch noch einmal auf dem Wahlzettel.
In einigen Orten gibt es zusätzlich die sogenannte unechte Teilortswahl. Klingt kompliziert, ist es aber für Dich als Wähler*in eher nicht. Es geht darum, dass z.B. in Tettnang sichergestellt werden soll, dass die Menschen in Kau, Langnau und Tannau eine Vertretung im Tettnanger Gemeinderat haben. Ihr dürft also Eure Stimmen auf unterschiedliche Stimmbezirke verteilen. Hier gilt die jeweils zu vergebende Maximalanzahl pro Stimmbezirk und steht auch auf dem Wahlzettel. (Gut, dass Ihr das bereits zu Hause in Ruhe machen könnt 🙂
In einigen Städten werden zusätzlich Ortschaftsräte gewählt. Wenn das für Deinen Wohnort zutrifft, hast Du die entsprechenden Wahlzettel zusätzlich bekommen.
Bei der Europawahl hast Du genau eine Stimme. Der Wahlzettel mit den Listenvorschlägen ist sehr lang (in Deutschland 34 Wahlvorschläge), weil sich viele Gruppierungen bewerben. Du bekommst ihn erst im Wahllokal ausgehändigt. Die Reihenfolge hängt davon ab, wieviele Stimmenanteile die jeweilige Gruppierung/Partei bei der letzten Europawahl im jeweiligen Bundesland errungen hat. Uns Grüne findest Du also sehr weit oben :).
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