Infos für Erstwähler:innen

Hand, die einen Wahlzettel in eine Urne wirft Aufschrift: Für eine Zukunft - alle Stimmen Grün

Du bist wahr­schein­lich hier gelan­det, weil Du den QR-Code auf unse­rem Erstwähler*innenbrief ein­ge­le­sen hast oder Du auf unse­rer Seite gezielt geschaut hast.

Wir haben Dir ver­schie­de­ne Informationen zusam­men­ge­stellt. Du fin­dest in den Reitern einee Linkliste zu den Wahlprogrammen, den Kandidatinnen und Kandidaten der Ortsverbände und der Wahlkreise  für den .

 Grundsätzlich kannst Du uns auch direkt errei­chen über: info@gruene-bodenseekreis.de

Infos zur Kreistagswahl

Der Flyer zum Ansehen und zum Herunterladen: Kreistagsflyer WK I Friedrichshafen
Hier gibts mehr Infos zu den Kandidat*innen und zum Programm FN Kommunalwahl 24

Der Flyer zum Ansehen und Herunterladen: Kreistagsflyer WK II Markdorf
Hier gibts mehr Infos zu den Kandidat*innen und zum Programm Markdorf Kommunalwahl 24

Der Flyer zum Ansehen und Herunterladen: Kreistagsflyer WK III Kressbronn

Der Flyer zum Ansehen und Herunterladen: Kreistagsflyer WK IV Meersburg

Der Flyer zum Ansehen und Herunterladen: Kreistagsflyer WK V Salem

Der Flyer zum Ansehen und Herunterladen: Kreistagsflyer WK VI Tettnang

Der Flyer zum Ansehen und Herunterladen: Kreistagsflyer WK VII Überlingen

Info zu Erstwählerbriefen

Uns haben Anfragen erreicht, wie wir an die Daten für den Erstwähler*innenbrief, der wahr­schein­lich auch Dich erreicht hat, gekom­men sind. 

Die Adresse haben wir bei den betref­fen­den Einwohnermeldeämtern erfragt. Für bestimm­te Zwecke, wie z.B. die Wahrnehmung unse­res ver­fas­sungs­ge­mä­ßen Auftrags zur poli­ti­schen ist dies in einem klar gesetz­ten Rahmen zuläs­sig. Also z.B. alle Erstwähler:innen aus dem Wählerverzeichnis im Alter von 16 bis 21 (der Zeitraum seit der letz­ten ). Wir durf­ten die­se Adressen genau ein­mal für genau die­sen Zweck ver­wen­den und haben sie bereits wie­der gelöscht.

Dies gilt, Sofern kein Einspruch gegen die Herausgabe von per­sön­li­chen Daten in den Ämtern vor­liegt. Dann geben die Ämter die Adressen auch für die­sen Zweck nicht heraus.

Uns ist sehr dar­an gele­gen, jun­ge Menschen direkt anzu­spre­chen, die erst­mals eine poli­ti­sche Wahlentscheidung treffen. 

Genauso freu­en wir uns, wenn Du mit uns Kontakt auf­nimmst: info@gruene-bodensekreis.de

Wie fül­le ich die Wahlzettel aus

Falls Du noch Infos zum Panaschieren, kumu­lie­ren usw. brauchst: Hier fin­dest Du aus­führ­li­che Informationen

https://www.kommunalwahl-bw.de

In Kürze zusammengefasst: 

Du hast, abhän­gig von der Größe des Gemeinderates Deines Ortes eine bestimm­te Anzahl Gesamtstimmen zurr Verfügung. Diese ent­spricht in der Regel der Anzahl der zu ver­ge­ben­den Gemeinderatssitze, das glei­che gilt für die zum Kreistag. (Ausnahme: Die Orte mit unech­ter Teilortswahl, bei uns im Kreis: Tettnang und Meersburg. Der Tettnanger Ortsverband hat dazu schö­ne Infos zusammengestellt.)

Am Beispiel Friedrichshafen bedeu­tet dies, Du hast 40 Stimmen für den und 16 Stimmen für den Kreistag.

Diese Stimmen kannst Du jetzt der Partei oder den Personen Deiner Wahl auf unter­schied­li­che Art und Weise geben. Und weil das u.U. mit eini­ger Rechnerei ver­bun­den ist, bekommst Du die Stimmzettel vor­ab nach Hause und kannst sie in Ruhe stu­die­ren und auch aus­fül­len. Nur den Stimmzettel für die Europawahl bekommst Du erst im Wahllokal, bzw. mit den Unterlagen zur Briefwahl.

Du kannst ein­fach den jewei­li­gen Wahlvorschlag der Partei, die Du im Rat ver­tre­ten sehen möch­test als gan­zes, ohne wei­te­re Kennzeichnung abge­ben. Dann bekommt jeder Kandidatin, jeder Kandidat auf der Liste je eine Stimme. Wichtig: Wenn Du das möch­test, darfst Du nur einen Wahlzettel abgeben.

Du kannst Dich ent­schei­den, bestimm­te Kandidat*innen auf dem Wahlvorschlag, unab­hän­gig von ihrem Listenplatz expli­zit zu wäh­len. Dann kannst Du auf eine Person bis zu drei Stimmen ver­ge­ben. Dies machst Du über die ent­spre­chen­de Zahl (1,2 oder 3) kennt­lich. Wenn Du das bei einer Person gemacht hast, wer­den nur den Personen, die Du mit einer Zahl gekenn­zeich­net hast, Stimmen bei der Auszählung gege­ben. Um kei­ne Stimmen zu ver­schen­ken, soll­test Du das dann mit wei­te­ren Kandidat*innen auf der Liste machen, muss es aber natür­lich nicht. Wichtig: Du kannst ins­ge­samt weni­ger Stimmen ver­ge­ben, aber auf kei­nen Fall mehr, damit wür­de Dein Stimmzettel ungül­tig. Wieviele es max. sind, steht auch noch ein­mal auf dem Wahlzettel.

Und, last not least, kannst Du Deine Stimmen auch über meh­re­re Wahlvorschläge (Parteien, Wählervereinigungen) hin­weg ver­tei­len, also bestimm­te Kandidat*innen auf meh­re­ren Wahlvorschlägen, unab­hän­gig von ihrem Listenplatz expli­zit zu wäh­len. Also Person A auf Listenvorschlag 2 drei Stimmen, Person B auf Listenvorschlag 3 zwei Stimmen, usw. .
Dann kannst Du auf je eine Person bis zu drei Stimmen ver­ge­ben. Dies machst Du über die ent­spre­chen­de Zahl (1,2 oder 3) kennt­lich. Wenn Du das bei einer Person gemacht hast, wer­den nur den Personen, die Du mit einer Zahl gekenn­zeich­net hast, Stimmen bei der Auszählung gege­ben. Um kei­ne Stimmen zu ver­schen­ken, soll­test Du das dann mit wei­te­ren Kandidat*innen auf den Listen machen, muss es aber natür­lich nicht. Wichtig: Du kannst ins­ge­samt weni­ger Stimmen ver­ge­ben, aber auf kei­nen Fall mehr, damit wür­den Deine Stimmzettel ungül­tig. Wieviele es max. sind, steht auch noch ein­mal auf dem Wahlzettel.

In eini­gen Orten gibt es zusätz­lich die soge­nann­te unech­te Teilortswahl. Klingt kom­pli­ziert, ist es aber für Dich als Wähler*in eher nicht. Es geht dar­um, dass z.B. in Tettnang sicher­ge­stellt wer­den soll, dass die Menschen in Kau, Langnau und Tannau eine Vertretung im Tettnanger Gemeinderat haben. Ihr dürft also Eure Stimmen auf unter­schied­li­che Stimmbezirke ver­tei­len. Hier gilt die jeweils zu ver­ge­ben­de Maximalanzahl pro Stimmbezirk und steht auch auf dem Wahlzettel. (Gut, dass Ihr das bereits zu Hause in Ruhe machen könnt 🙂

In eini­gen Städten wer­den zusätz­lich Ortschaftsräte gewählt. Wenn das für Deinen Wohnort zutrifft, hast Du die ent­spre­chen­den Wahlzettel zusätz­lich bekommen.

Bei der Europawahl hast Du genau eine Stimme. Der Wahlzettel mit den Listenvorschlägen ist sehr lang (in Deutschland 34 Wahlvorschläge), weil sich vie­le Gruppierungen bewer­ben. Du bekommst ihn erst im Wahllokal aus­ge­hän­digt. Die Reihenfolge hängt davon ab, wie­vie­le Stimmenanteile die jewei­li­ge Gruppierung/Partei bei der letz­ten Europawahl im jewei­li­gen Bundesland errun­gen hat. Uns fin­dest Du also sehr weit oben :).

Du möch­test Dich enga­gie­ren? Du hast noch Fragen?

Wir freu­en uns auf Deine Nachricht.

Gerne kannst Du uns auch an den jewei­li­gen Infoständen auf den Wochenmärkten direkt ansprechen.

Kontaktformular

Bitte fül­len Sie alle Pflichtfelder (*) aus.

Mit der Nutzung die­ses Formulars erklä­ren Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch die­se Website ein­ver­stan­den. Weiteres ent­neh­men Sie bit­te unse­rer Datenschutzerklärung .