Infoabend – Tettnanger Grüne informieren zum neuen „Heizungsgesetz“

Mitte Mai lud der Ortsverband von Bündnis 90/Die Grünen zu einer Informationsveranstaltung zum novel­lier­ten Gebäudeenergiegesetz (GEG), um einen Überblick über die Ziele und Inhalte des Anfang in Kraft getre­te­nen Gesetzes, sowie über gel­ten­de Fristen zu geben. Auch über aktu­ell ver­füg­ba­re Fördergelder beim Heizungstausch wur­de dabei infor­miert.
Vorstand Maximilian Betten erin­ner­te die rund 30 Teilnehmenden in sei­ner Einleitung an die stark emo­tio­na­li­sier­te Debatte im ver­gan­ge­nen Sommer, in wel­cher in den Überschriften des Boulevards von „Heiz-Hammer“, „-Stasi“ und einem ver­meint­li­chen Verbot von funk­ti­ons­fä­hi­gen Öl- und Gasheizungen ab dem Jahr 2024 geti­telt wur­de.
Der Referent Daniel Hegele, seit 25 Jahren Ingenieur im Bereich erneu­er­ba­re Heiztechnik, leg­te dar, dass die Wärmewende zwin­gend nötig ist, weil der damit ver­bun­de­ne Ausstieg aus fos­si­len Brennstoffen eine enor­me posi­ti­ve Wirkung für den haben wird.
Ein Drittel der in Deutschland ver­brauch­ten Energie wird für das Heizen von Gebäuden und Warmwasser ver­braucht, wovon im Jahr 2023 ledig­lich knapp 19% die­ser Wärme mit erneu­er­ba­rer Energie durch Solar- & Geothermie, Biomasse wie Holzpellets, oder Wärmepumpen erzeugt wur­den. Im Vergleich dazu stammt beim elek­tri­schen Strom bereits über 50% aus erneu­er­ba­ren Energien.
Die Entwicklung zur erneu­er­ba­ren Wärmeerzeugung ist über die ver­gan­ge­nen Jahrzehnte schlicht hin­ter ihren Potentialen geblie­ben, was einen hohen Handlungsdruck als Maßstab für die Novellierung des GEG vor­gab. Hegele erin­nert dar­an, dass es nicht nur dar­um gin­ge, die Klimaziele, zu denen sich Deutschland in den ver­gan­ge­nen Jahrzehnten ver­pflich­tet hat, ein­zu­hal­ten, son­dern auch dar­um, sich unab­hän­gi­ger von Energieexporten aus bei­spiels­wei­se Russland oder dem Nahen Osten zu machen.
Wenn  wir unse­re Energie selbst erzeu­gen, ist die Gefahr eines Energiepreisschocks von außen wie zu Anfang der Invasion in die Ukraine für Bürger, und Wirtschaft weit gerin­ger; außer­dem unter­stüt­zen wir dann nicht mehr mit unse­rem Geld frag­wür­di­ge Régime. 
Kerninhalt des Gebäudeenergiegesetzes, um die­se Ziele zu errei­chen sei es, dass bei neu ein­ge­bau­ten Heizungen min­des­tens 65% der Energie erneu­er­bar erzeugt wer­den muss – zunächst unab­hän­gig von der Technik. Als sehr effi­zi­ent bewährt sich dabei v.a. die Wärmepumpe, wel­che mit dem stark gestie­ge­nen Anteil erneu­er­ba­ren Stromes sehr kli­ma­freund­lich Wärmeenergie erzeu­gen kön­ne.
In unsa­nier­ten Altbauten mit sehr klei­nen Heizkörpern kom­men Wärmepumpen jedoch an sehr kal­ten Tagen oft an ihre tech­ni­schen Grenzen. Hier weist die tech­no­lo­gie­of­fe­ne Formulierung im GEG  die Richtung zu einer mög­li­chen Lösung: Nämlich, dass die Wärme in sol­chen Gebäuden auch mit einer soge­nann­ten Hybridheizung erzeugt wer­den kann, also mit einer Kombination aus (ggf. bestehen­der) Öl- oder Gasheizung und einer Wärmepumpe
Damit lie­fe die Wärmeerzeugung über das Jahr ver­teilt vom Frühjahr bis in den Herbst hin­ein sowie an mil­den Wintertagen zu etwa zwei Dritteln (65%) erneu­er­bar über die Wärmepumpe. Nur an den ganz kal­ten Tagen müss­te dann die „Verbrennerheizung“ mit dem letz­ten Drittel unter­stüt­zen
Eigentümer in der Runde berich­ten, dass sie zum Test, ob die eige­ne Immobilie wär­me­pum­pen­taug­lich ist, an kal­ten Tagen die Vorlauftemperatur ihrer bis­he­ri­gen Heizung auf maxi­mal 55°C begrenz­ten oder, noch ein­fa­cher, schlicht an sehr kal­ten Tagen die Temperaturkurven ihrer Heizungen protokollierten.

Weiter sind im GEG neben der Wärmepumpe und Hybridheizung auch wei­te­re Technologien benannt, wel­che die Ziele errei­chen – eine Biomasseheizung z.B. mit Pellets oder der Anschluss an ein Wärmenetz erfüllt die Anforderungen genau­so.
Für die Entscheidung, ob man sich (falls mög­lich) an ein Wärmenetz anschlie­ßen möch­te, bleibt Zeit bis zum Abschluss der kom­mu­na­len Wärmeplanung, die in Kommunen unter 100.000 Einwohner spä­tes­ten Mitte 2028 vor­lie­gen muss. In Tettnang ist man bei die­sem Prozess schon eini­ge Schritte wei­ter, auch durch die Gründung einer Wärmenetz- im letz­ten Jahr. Hier ist bereits klar, dass die gro­ße Potentiale für das geplan­te und im Übrigen zum größ­ten Teil erneu­er­bar betrie­be­nen Wärmenetz in den fol­gen­den Stadtgebieten lie­gen: Neben den städ­ti­schen Liegenschaften in der Innenstadt und dem auch in der neu­en Ackermannsiedlung, in einer Erweiterung zum Schloss, bei den Haushalten in der Montfortstraße und in den gro­ßen Siedlungen wie dem Schäferhof.

Egal ob neue Einzelheizung oder Anschluss an ein Wärmenetz, all die­se Maßnahmen kön­nen sich die Bürgerinnen und Bürger mit der Bundesförderung für effi­zi­en­te Gebäude (BEG) för­dern las­sen. Der Zuschuss beträgt min­des­tens 30% der för­der­fä­hi­gen , meist aber 50%, falls eine alte Öl- oder Gasheizung ersetzt wird. Mit wei­te­ren Boni für beson­ders gute Technologie (plus 5%) oder bei gerin­gem Haushaltseinkommen kann die Förderung bis zu 70% betra­gen.  Für die ers­te Wohneinheit liegt die Grenze  der för­der­fä­hi­gen Kosten (Handwerker- und Materialkosten) bei 30.000€, für die zwei­te bis sechs­te Wohneinheit kom­men noch­mals je 15.000€ dazu. Ab der sieb­ten Einheit wird jede wei­te­re Wohneinheit mit 8.000€ geför­dert. Ähnlich sieht es bei gewerb­lich genutz­ten oder kom­mu­na­len Gebäuden aus, wo die Bemessung dann aber nach Nutzfläche gere­gelt ist.
 Der Referent erklärt die­se Förderungen an einem kon­kre­ten Beispiel: Tauscht jemand aktu­ell die alte Ölheizung sei­nes Zweifamilienhauses gegen eine Wärmepumpe der neus­ten Generation, erhält er maxi­mal eine Förderung von 55%, bei einer Fördergrenze im Beispiel von 45.000€ ergibt das einen Zuschuss von 24.750€.
Die genann­te Förderhöchstgrenze von 70% greift bei Haushalten mit zu ver­steu­ern­den Einkommen unter 40.000€, was neben vie­len Menschen mit gerin­gem Lohn auch Rentnerinnen  und Rentnern zugu­te­kom­men wird.
In Gegensatz zu frü­he­ren Förderprogrammen ist neu, dass beim Stellen eines KfW-Förderantrags bereits ein ver­bind­li­ches Angebot des Installateurs vor­lie­gen muss.
Alternativ zur Zuschuss-Förderung kann für die Kosten eines Heizungstausches auch eine steu­er­li­che Förderung in Höhe von 20% in Anspruch genom­men wer­den.

Hegele resü­miert, dass das Gebäudeenergiegesetz ein guter Baustein zur Erreichung der Klimaziele Deutschlands im Gebäudesektor sei.
Das Gesetz bie­tet rea­lis­ti­sche, mehr­jäh­ri­ge Übergangsfristen für Bestandsbauten und damit genug Zeit für Beratung und gründ­li­che Abwägung, wel­che Technologie zur eige­nen Immobilie passt oder ob es gar ein Wärmenetz zum Anschluss geben wird. Die Technologie bei Wärmepumpen habe eben­falls in den ver­gan­ge­nen Jahren gro­ße Sprünge bei Effizienz und Leistungsfähigkeit gemacht.
Für vie­le dürf­te also gera­de jetzt mit teil­wei­se üppi­gen Förderungen, ein guter Zeitpunkt sein, die eige­ne Heizung fit für eine kli­ma­neu­tra­le zu machen. Und auch dar­über hin­aus gibt es attrak­ti­ve Förderungen, z.B. für Gebäudedämmung oder neue Fenster.