Inzwischen ist die Rechtslage eindeutig. Auch Wahlkampfinformationen gelten als Werbung – Werbestopper an Briefkästen müssen beachtet werden. Wenn Sie unseren Flyer nicht erhalten haben, können Sie diese hier anschauen und auch downloaden:
![](https://gruene-bodenseekreis.de/wp-content/uploads/2024/05/WhatsApp-Image-2024-05-20-at-21.19.25-e1716232907106.jpeg)