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Folgende Stellungnahme haben wir, d.h. in einer Allianz aus u.a. engagierter Bürgerschaft, Gemeinderäten und dem Ortsverband Bündnis 90/ Die Grünen zusammengefasst:
Sehr geehrte Damen und Herren der Verwaltung und des Gemeinderates Tettnang,
Für uns Bürger der Stadt Tettnang völlig unverständlich lehnte der GR Tettnang am 1.2.2023 alle
vorgeschlagenen Maßnahmen im Entwurf zur Fortschreibung des Lärmaktionsplanes pauschal
ab, s. SZ vom 4.2.23. Dies stellt nach unserem Dafürhalten keine „ermessensfehlerfreie
Abwägung“ dar, auf die wir als betroffene Bürger und Anwohner:innen ein Recht haben.
Der von den Fachleuten eines Ingenieurbüros bearbeitete Lärmaktionsplan schlägt nach den auf
gesetzlichen Vorgaben durchgeführten Berechnungen insgesamt 11 Maßnahmen zur
Geschwindigkeitsreduzierung im Tettnanger Stadtgebiet an verschiedenen Straßen vor, 3 mal auf
50km/h (M9 bis M11) und acht mal auf 30 km/h (M1 bis M8).
Seit 2001 geht die Wissenschaft davon aus, dass Menschen, die bei Tag oder Nacht Lärm über
bestimmten Grenzwerten ausgesetzt sind, beispielsweise ein um 20% erhöhtes Risiko für
Herzinfarkte haben. Deshalb regelt seit 2002 eine EU-Richtlinie europaweit einheitlich die
Reduzierung von Umgebungslärm. Der deutsche Gesetzgeber hat dem durch Einführung in der
- Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz bereits in 2006 Rechnung getragen;
zuständig für die Umsetzung sind die Kommunen.
Der erstmalig von der Stadt Tettnang 2016 verabschiedete Lärmaktionsplan ist alle 5 Jahre zu
überarbeiten – und seit 2021 überfällig. Die Ermittlung der Lärmbelastung beruht weiterhin auf
vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Berechnungsmethoden. Diese berücksichtigte das Ver-
kehrsaufkommen aus dem Jahr 2020 (Corona Jahr mit Lock Downs!), sowie die Bebauungssitua-
tion; dabei werden auch ggf. verstärkend auf die Lärmbelastung wirkende Mehrfachreflexionen
berücksichtigt. Das Ergebnis, die Lärmkartierung in Tab. 1 zeigt u.a., dass eine erhebliche Anzahl
von Bürger:innen zweifellos gesundheitsgefährdendem Lärm ausgesetzt sind.
Den vorgeschlagenen Maßnahmen entgegen stehen unbedeutende „zeitlich Nachteile“ durch
eine Reduzierung der Geschwindigkeit im Straßenverkehr im Sekundenbereich. Für jede
einzelnen Maßnahme sind das weniger als 10 Sekunden und, bezogen auf den Busverkehr der
Stadtbuslinie 1, ein maximaler Wert von 40 Sekunden durch mehrere Maßnahmen.
Mit den im Entwurf zur Fortschreibung des Lärmaktionsplanes vorgeschlagenen 11 Maßnahmen
wird für mehr als 420 Anwohner:innen eine Verbesserung der gesundheitskritischen Lärmbelas-
tung bei Nacht möglich! Der Lärmaktionsplan weist auch explizit darauf hin, dass insbesondere
nachts, wenn die Lärmbelastung vorrangig aus einzelnen Vorbeifahrten resultiert, auch den bei
Tempo 30 um ca. 5 – 6 dB(A) niedrigeren Einzelereignispegeln besondere Bedeutung zukommt,
um Aufwachreaktionen und Schlafstörungen nach Möglichkeit zu vermeiden.
Neben der positiven Auswirkungen auf die Gesundheit der Anwohner:innen helfen die
Maßnahmen auch bei der Vergleichmäßigung des fließenden Verkehrs und damit der Steigerung
der Sicherheit von Fahrradfahrern im Straßenverkehr, sowie einem reduzierten Energieverbrauch
und damit einer positiven Wirkung bez. Klimaschutzmaßnahmen im Verkehrssektor.
Es ist für uns als Tettnanger Bürger völlig unverständlich, dass der Gemeinderat Tettnang,
ohne detaillierte Betrachtung und Abwägung der einzelnen Maßnahmen, pauschal alle
Maßnahmen zur Lärmreduzierung abgelehnt hat. Die Gesundheit der Tettnanger
Bürger:innen scheint dieser Mehrheit des Gemeinderats nicht wichtig zu sein.
Wir fordern daher den Gemeinderat Tettnang auf im Sinne der Gesundheit der Tettnanger
Bürger:innen die von den Fachleuten vorgeschlagenen Maßnahmen zu beschließen und
umzusetzen.