Stellungnahme zur Offenlage des Lärmaktionsplans der Stadt Tettnang

Bild: Mimzy auf Pixabay

Folgende Stellungnahme haben wir, d.h. in einer Allianz aus u.a. enga­gier­ter Bürgerschaft, Gemeinderäten und dem Ortsverband Bündnis 90/ Die Grünen zusammengefasst:

Sehr geehr­te Damen und Herren der Verwaltung und des Gemeinderates ,
Für uns Bürger der Stadt Tettnang völ­lig unver­ständ­lich lehn­te der GR Tettnang am 1.2.2023 alle
vor­ge­schla­ge­nen Maßnahmen im Entwurf zur Fortschreibung des Lärmaktionsplanes pau­schal
ab, s. SZ vom 4.2.23. Dies stellt nach unse­rem Dafürhalten kei­ne „ermes­sens­feh­ler­freie
Abwägung“ dar, auf die wir als betrof­fe­ne Bürger und Anwohner:innen ein Recht haben.

Der von den Fachleuten eines Ingenieurbüros bear­bei­te­te Lärmaktionsplan schlägt nach den auf
gesetz­li­chen Vorgaben durch­ge­führ­ten Berechnungen ins­ge­samt 11 Maßnahmen zur
Geschwindigkeitsreduzierung im Tettnanger Stadtgebiet an ver­schie­de­nen Straßen vor, 3 mal auf
50km/h (M9 bis M11) und acht mal auf 30 km/h (M1 bis M8).

Seit 2001 geht die Wissenschaft davon aus, dass Menschen, die bei Tag oder Nacht Lärm über
bestimm­ten Grenzwerten aus­ge­setzt sind, bei­spiels­wei­se ein um 20% erhöh­tes Risiko für
Herzinfarkte haben. Deshalb regelt seit 2002 eine EU-Richtlinie euro­pa­weit ein­heit­lich die
Reduzierung von Umgebungslärm. Der deut­sche Gesetzgeber hat dem durch Einführung in der

  1. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz bereits in 2006 Rechnung getra­gen;
    zustän­dig für die Umsetzung sind die Kommunen.

Der erst­ma­lig von der Stadt Tettnang 2016 ver­ab­schie­de­te Lärmaktionsplan ist alle 5 Jahre zu
über­ar­bei­ten – und seit 2021 über­fäl­lig. Die Ermittlung der Lärmbelastung beruht wei­ter­hin auf
vom Gesetzgeber vor­ge­schrie­be­nen Berechnungsmethoden. Diese berück­sich­tig­te das Ver-
kehrs­auf­kom­men aus dem Jahr 2020 (Corona Jahr mit Lock Downs!), sowie die Bebauungssitua-
tion; dabei wer­den auch ggf. ver­stär­kend auf die Lärmbelastung wir­ken­de Mehrfachreflexionen
berück­sich­tigt. Das Ergebnis, die Lärmkartierung in Tab. 1 zeigt u.a., dass eine erheb­li­che Anzahl
von Bürger:innen zwei­fel­los gesund­heits­ge­fähr­den­dem Lärm aus­ge­setzt sind.

Den vor­ge­schla­ge­nen Maßnahmen ent­ge­gen ste­hen unbe­deu­ten­de „zeit­lich Nachteile“ durch
eine Reduzierung der Geschwindigkeit im Straßenverkehr im Sekundenbereich. Für jede
ein­zel­nen Maßnahme sind das weni­ger als 10 Sekunden und, bezo­gen auf den Busverkehr der
Stadtbuslinie 1, ein maxi­ma­ler Wert von 40 Sekunden durch meh­re­re Maßnahmen.

Mit den im Entwurf zur Fortschreibung des Lärmaktionsplanes vor­ge­schla­ge­nen 11 Maßnahmen
wird für mehr als 420 Anwohner:innen eine Verbesserung der gesund­heits­kri­ti­schen Lärmbelas-
tung bei Nacht mög­lich! Der Lärmaktionsplan weist auch expli­zit dar­auf hin, dass ins­be­son­de­re
nachts, wenn die Lärmbelastung vor­ran­gig aus ein­zel­nen Vorbeifahrten resul­tiert, auch den bei
Tempo 30 um ca. 5 – 6 dB(A) nied­ri­ge­ren Einzelereignispegeln beson­de­re Bedeutung zukommt,
um Aufwachreaktionen und Schlafstörungen nach Möglichkeit zu vermeiden.

Neben der posi­ti­ven Auswirkungen auf die der Anwohner:innen hel­fen die
Maßnahmen auch bei der Vergleichmäßigung des flie­ßen­den Verkehrs und damit der Steigerung
der Sicherheit von Fahrradfahrern im Straßenverkehr, sowie einem redu­zier­ten Energieverbrauch
und damit einer posi­ti­ven Wirkung bez. Klimaschutzmaßnahmen im Verkehrssektor.

Es ist für uns als Tettnanger Bürger völ­lig unver­ständ­lich, dass der Tettnang,
ohne detail­lier­te Betrachtung und Abwägung der ein­zel­nen Maßnahmen, pau­schal alle
Maßnahmen zur Lärmreduzierung abge­lehnt hat. Die Gesundheit der Tettnanger
Bürger:innen scheint die­ser Mehrheit des Gemeinderats nicht wich­tig zu sein.

Wir for­dern daher den auf im Sinne der Gesundheit der Tettnanger
Bürger:innen die von den Fachleuten vor­ge­schla­ge­nen Maßnahmen zu beschlie­ßen und
umzu­set­zen.