(von Ulrich Ziebart)
In der Einwohnerfragestunde wurde nach dem Stand der Neuverpachtung des Schlosses Montfort gefragt. BM Ole Münder teilte mit, dass mit dem neuen Pächter Herrn Wagner am 20.3.23 die Vertragsunterzeichnung erfolgt sei.
Näheres dazu erläuterte der BM in seinem Sachstandsbericht zu den aktuellen Projekten. Es ginge jetzt um die Abstimmung der notwendigen Renovierungsmassnahmen im Inneren des Schlosses.
Für die Neuverpachtung des Kiosk auf der Schlossgarage gäbe es jetzt 3 neue Bewerbungen, nachdem der letzte Pachtinteressent wieder zurückgezogen hatte.
Für den Umbau/Neubau des DLRG-Heimes fänden laufend Gespräche statt, inwiefern eine neue organisatorische Struktur, z.B. ein Förderverein, hier hilfreich sein könnte.
Eine Neuaufstellung des AK Bauen und Wohnen und die Zusammenarbeit mit dem Gestaltungsbeirat sei auf den Weg gebracht worden und werde weiter entwickelt.
Über die Einbahnstrassen-Regelung in der Buchenstr. im Bierkeller werde es, da problembehaftet, demnächst eine öffentliche Veranstaltung geben
Die Entscheidung über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens zum Erhalt des Naturraums „Höhe“ am Mooser Weg mit der Entscheidung zur Durchführung eines Bürgerentscheides wurde vom Gremium einstimmig beschlossen.
Zuvor war von einer der Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens, Bernd Wahl, in einer ausführlichen Darlegung das Bürgerbegehren begründet worden, weshalb das Grundstück am Mooser Weg von Bebauung freizuhalten sei. Er sprach den rechtlichen Schutz als Streuobstwiese an, die Wichtigkeit des Erhalts von Naturraum für die Aspekte Biodiversität und Artensterben. Er erklärte die dort vorhandenen Bäume und Pflanzen als wichtig für spezielle Tierarten.
Er stellte die Frage, warum andere Gebiete in Langenargen und Oberdorf, zu denen Aufstellungsbeschlüsse gefasst worden waren, nicht weiter entwickelt wurden. Zudem habe jetzt die Wohnbedarfsanalyse eine sachliche Grundlage für die Weiterentwicklung aller Planungen zur Schaffung von Wohnraum gegeben.
Zuletzt betonte er die Wichtigkeit eines respektvollen und sachlichen Umgangs untereinander bei dieser Diskussion.
Rainer Terwart von der CDU formulierte die Bitte an die Initiatoren des Bürgerbegehrens, die Fragestellung beim Bürgerentscheid abzuändern, in die Richtung, für oder oder die Bebauung abzustimmen. Allerdings wurde von dem Hauptamtsleiter Herrn Bitzer und auch von uns in Frage gestellt, ob dies rechtlich möglich sei. Die Verwaltung wird dies am im Vorfeld noch klären lassen. Es wurde aber erläutert, dass auf einem Stimmzettel nochmals eine eindeutige Erklärung der Fragestellung dargestellt würde.
Abschließend wurde von Uli Ziebart dargelegt, dass sich der Gemeinderat mit der Tatsache beschäftigen müsse, dass das Bürgerbegehren eine solch große Anzahl von Unterstützern gefunden habe. Diese müsse man ernst nehmen und in den nächsten Wochen überlegen, wie damit umzugehen sei. Auch ein Beschluss des GR, sich den Inhalt des Bürgerbegehrens zu eigen zu machen, sei dann denkbar. Dann wäre ein Bürgerentscheid hinfällig. Als Zeitpunkt für den Bürgerentscheid wurde der 9.7.23 beschlossen und der Wahlausschuss dazu gebiildet.
Für die Saison 2023 wurde die Bewirtung am Noli-Platz an Alex Attanasio vergeben. Dies hatte der GR nichtöffentlich bereits am 27.2.23 entschieden. Der Pächter ist auf Messen und Märkten tätig und hatte in der Vergangenheit u.a. die Vereinsgaststätte des TC Langenargen geführt.
Eine sehr lange und kontroverse Diskussion ergab sich bei dem folgenenden TOP, den Ideen- und Realisierungswettbewerb zur Freiraum- und Gebäudeplanung für den Noliplatz.
Der AK Noli hatte dazu einen Vorschlag erarbeitet, einen landschafts-architektonischen Wettbewerb mit 5 Büros durchzuführen. Für das Jahr 2024 soll hier eine Bewirtungseinheit realisiert werden, die ganzjährig bewirtschaftet werden kann. Dass ein Gebäude an dieser Stelle auch ganzjährig verbleiben kann (bislang wurde von allen Beteiligten stets davon ausgegangen, dass aus Denkmal-Schutz-Gründen nur eine mobile Lösung in Frage käme), ist eine neue Erkenntnis, die von der unteren Denkmalschutzbehörde im Baurechtsamt jetzt so formuliert wurde. Wichtig sei allerdings eine „möglichst unauffällige Integration“ des Gebäudes in das Ensemble am Landungssteg.
Die Mitglieder der CDU-Fraktion sprachen sich in mehreren Statements gegen einen solchen Wettbewerb aus. Das Geld (33000 €) solle man sich sparen. Auch Ideen für eine weitere Freiraumentwicklung seien nicht sinnvoll, da in der Zukunft aus finanziellen Gründen sowieso nicht zu realisieren. GR Vögele betrachtete es als „falsches Signal“, man solle sich ein Beispiel aus anderen Kommunen nehmen, wo mit einfachen Mitteln (Containern usw.) schnelle Lösungen realisiert worden wären.
Die Befürworter eines solchen Wettbewerbs (Susanne Porstner, Albrecht Hanser, Georg Lemp, Albert Dillmann von der FWV, Charly Schmid von der SPD sowie unsere Fraktion) sprachen sich für den Wettbewerb aus und begründeten dies ebenfalls in zahlreichen Statements. Susanne Porstner betonte die Wichtigkeit des Platzes, alle Massnahmen dort müsse man sich gut überlegen. Das Geld für einen solchen Wettbewerb sei aber „gut angelegt“. Peter Kraus aus unserer Fraktion betonte die Notwendigkeit, das gesamte Ensemble zu sehen. Die Ideen aus dem Wettbewerb liessen notwendige Rückschlüsse auf den Bau der Bewirtungseinheit zu.
Auch Christine Köhle mahnte an, die Fehler bei der Gestaltung von Teilen der Uferpromenade nicht zu wiederholen. Die Berücksichtigung von Sichtachsen im Gesamtbereich sei wichtig.
Auch Albrecht Hanser von der FWV befürwortete den Wettbewerb, wollte aber die Gesamtkosten des Projektes der Bewirtungseinheit einschließlich Wettbewerb auf die im Haushalt eingestellten 225.000 € begrenzt wissen. Das fand auch bei der Mehrheit unserer Fraktion (Enthaltung von Christine Köhle, die die Summe für nicht realistisch fand) Unterstützung. So gab es bei der Abstimmung 11 Befürworter (einschließlich BM) bei 6 Gegenstimmen (CDU, Teile der FWV). BM Münder betonte die Notwendigkeit von Qualität und Ästhetik an dieser Stelle des Ortes.
Die nächsten beiden Tagesordnungspunkte beschäftigten sich mit dem großen Komplex „Neues Pflegeheim“. Hierzu fanden ja bereits in den letzten Jahren umfangreiche Untersuchungen und Planungen statt, auch im AK „Senioren und Soziales“. Diese hat sich der GR nun heute zu eigen gemacht.
Laut Beschluss des Stiftungsrates soll die Gemeinde eine Grundlagenermittlung für eine Realisierung des Objektes am sog. Auffangparkplatz durchführen lassen. Hierzu sollen Aufträge an Fachbüros vergeben werden. Uli Ziebart mahnte an, auch den zusätzlichen Bedarf an altersgerechtem Wohnraum in gleicher Weise anzugehen. Christine Köhle unterbreitete den Vorschlag, auch die Teil-Nutzung des Auffangparkplatzes oder entsprechende bauliche Umgestaltung beim gesamten Komplex mitzudenken.
Die Übernahme des Abmangels der Spital-Stiftung von 2021 sowie die Zahlungen für 2023 (ca. 600 000 €) wurden beschlossen.
Tonaufnahmen der GR-Sitzung sind nur von der Verwaltung für die Erstellung des Protokolls zulässig. Dies wurde bei Enthaltung von Silke Falch beschlossen. Auch Peter Kraus fand diesen Beschluss der „derzeitigen gesellschaftlichen Realität“ nicht angemessen – er hält eine Bereitstellung des gesamten Sitzungsablaufs per Ton (und ggf. Bild) im Internet für zeitgemäß und plädierte dafür, in Zukunft einen nächsten Schritt in diese Richtung zu wagen.
Die Anschaffung von zwei weiteren AC-Ladesäulen (zusammen ca. 33 000 €) für das GVV-Gebäude in Oberdorf sowie am Pumpwerk II wurde zugestimmt. Ein zusätzlicher DC-Schnellader (ca. 48 000 €) soll aus Kostengründen erst später installiert werden. GR Bücheler regte an, aus kommunaler Hand in Zukunft nur noch AC-Säulen anzuschaffen und den Invest für DC Säulen von der Betreibern machen zu lassen.
Aufgrund der Neuverpflichtungen von Katrin Brugger (unsere Fraktion) und Heike Padberg (SPD) wurden die betreffen Ausschüsse und Aks neu besetzt.
Unter Verschiedenes kamen u.a. noch zur Sprache:
Das Ergebnis des Zugversuches an der Blutbuche liegt noch nicht vor. Hauptamtsleiter Bitzer versprach, für das Problem der Weigerung von Abgabe des Mittag-Essens bei vergessenem Chip in der Schule eine Lösung zu finden.
Ebenso angesprochen wurde das Problem,dass wohl eine Anzahl von Ferienwohnungen entweder baurechtlich nicht zulässig sind oder bei der Gemeinde nicht angemeldet werden.
Dies war zuvor auch schon im Ausschuss für Umwelt und Technik ein Thema.
Hier wurde eine beantragte Umnutzung in ein Ferienhaus (tatsächlich so schon betrieben) die Zustimmung aufgrund der Festsetzungen im Bebauungsplan verweigert.
Ebenso verweigert wurde die Errichtung einiger Terrassen auf dem Objekt Nr. 1–3 in der Kirchstrasse und der Rückbau auf eine Gartenfläche angeordnet.