Die meinsten Verbotsschilder am Seeufer sind nach unserern bisherigen Recherchen rechtsunwirksam oder mangelhaft. Dies hat auch zu ganz vielen Reaktionen aus der Bürgerschaft geführt. Wir hatten Gespräche und schriftliche Rückantworten mit bemerkenswerten und interessanten Hintergrundinformationen. Der Schilderwald in Kressbronn wird unter dem Gesichtspunkt von Grundgesetz, Willkür und Schikane zu einem Thema, dem wir uns nicht verschließen wollen. Deshalb werden wir zunächst noch weiter sammeln, prüfen und dann bis April 2019 eine Fortsetzungsserie starten, bei dem wir die gesamte Bevölkerung, Behörden, aber auch die Feriengäste mit einbeziehen wollen. Ziel ist, die unnötigen und überflüssigen Verbote zu hinterfragen und den gesellschaftlichen und finanziellen Schaden aufzuzeigen. Interessant wird am Beispiel Seeufer, ob bei den vielen Verboten alle anderen in der Polizeiverordnung geregelten Verbotsmerkmale, die nicht als Verbot beschildert sind, erlaubt sind. Die Frage, ob die Gemeinde Kressbronn gegen eigene Satzungen oder gegen andere Bestimmungen verstossen kann, wird ebenfalls zu klären sein. Interessant wird auch sein, ob dann bei vergleichbaren öffentlichen Flächen, wie beispielsweise Grün-und Parkanlagen, die mit keinen vergleichbaren Verbotsschildern ausgestattet wurden, dort andere Bestrafungsregelungen gelten. Was sagen die Gewerbetreibenden? Die Bürgerschaft sollte mindestens verstehen können, oder?
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