Hochwasserschutz und Konsequenzen

Seit 2015 sind die Überflutungsflächen bei für die Gemeinde Kressbronn fest­ge­legt. Das hat weit­rei­chen­de Konsequenzen für die Bürger und die Entwicklungsplanungen. Die Gemeinde kommt in eine Haftungssituation, wenn die Bauleitplanung nicht ange­passt wird oder Bauliche Anlagen in Überflutungsflächen ohne stren­ge Prüfung der Auswirkungen zuge­las­sen wer­den. § 78 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) lässt grund­sätz­lich kei­ne Ausnahmen zu. Das Land Baden-Württemberg hat hier­zu aus­führ­li­che Informationen zur Vermeidung und Verminderung von Hochwasserschäden durch hoch­was­ser­an­ge­pass­tes erar­bei­tet. (sie­he www.hochwasserbw.de)

Auch des­halb hät­te die Wohnbebauung des -Areals so nicht statt­fin­den dür­fen und auch des­halb wäre eine der geplan­ten Hotelfläche am und am im Sinne des Hochwasserschutzes. Ein bau­f­trag­tes Planungsbüro hat bereits fest­ge­stellt, dass vor allem auch das Nadelöhr beim Zusammenfluss von Fallenbach und Nonnenbach am süd­li­chen Grundstücksrand des Autohauses Biggel für die Ortsmitte sehr pro­ble­ma­tisch wer­den wird. Zur Situation zwi­schen Bahnlinie und Bodensee wur­de noch kei­ne Aussage gemacht. Jeder wei­te­re Planungsfehler wird der Gemeinde viel Geld .

Überflutungsflächen_22-08–2015_08-00–05-301

Zu den Überflutungsflächen von Kressbronn

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