Seit 2015 sind die Überflutungsflächen bei Hochwasser für die Gemeinde Kressbronn festgelegt. Das hat weitreichende Konsequenzen für die Bürger und die Entwicklungsplanungen. Die Gemeinde kommt in eine Haftungssituation, wenn die Bauleitplanung nicht angepasst wird oder Bauliche Anlagen in Überflutungsflächen ohne strenge Prüfung der Auswirkungen zugelassen werden. § 78 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) lässt grundsätzlich keine Ausnahmen zu. Das Land Baden-Württemberg hat hierzu ausführliche Informationen zur Vermeidung und Verminderung von Hochwasserschäden durch hochwasserangepasstes Bauen erarbeitet. (siehe www.hochwasserbw.de)
Auch deshalb hätte die Wohnbebauung des Bodan-Areals so nicht stattfinden dürfen und auch deshalb wäre eine Renaturierung der geplanten Hotelfläche am Seeufer und am Nonnenbach im Sinne des Hochwasserschutzes. Ein bauftragtes Planungsbüro hat bereits festgestellt, dass vor allem auch das Nadelöhr beim Zusammenfluss von Fallenbach und Nonnenbach am südlichen Grundstücksrand des Autohauses Biggel für die Ortsmitte sehr problematisch werden wird. Zur Situation zwischen Bahnlinie und Bodensee wurde noch keine Aussage gemacht. Jeder weitere Planungsfehler wird der Gemeinde viel Geld kosten.
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