Neue Badeordnung für die Tettnanger Freibäder
(hs, 13.05.2025) Ja, der Satz passt zum Thema, denn in der letzten Sitzung des Verwaltungsausschusses ging es um eine neue Badeordnung für die Tettnanger Freibäder.
Es mag ja ehrenwert sein, wenn der Gemeinderat versucht, die Bademeister und Bademeisterinnen aus unendlichen und teilweise scharf geführten Diskussionen, was erlaubt ist und was nicht, herauszuhalten. Was aber am Ende beschlossen wurde, wird die Diskussionen nicht beenden, ist juristisch mehr als fragwürdig.
Es wird wohl kaum gelingen, eine gesellschaftliche Diskussion und Entwicklung durch eine Regel in einer Badeordnung zu beenden.
Der eigentliche Aufreger scheint das Baden „oben ohne“ zu sein. Gemeint ist aber nicht das Baden oben ohne generell, sondern nur das der Frauen. Aber das darf man nicht sagen, denn dann kommt die Rechtsprechung und spricht von unerlaubter Diskriminierung.
Und wie meinte nun der Verwaltungsausschuss das Thema regeln zu können?
Am Platz, d.h. auf seinem Handtuch oder dem Liegestuhl ist „oben ohne“ erlaubt, sonst nicht. Problem: Was ist „am Platz“. Was macht der Bademeister oder die Bademeisterin, wenn jemand sein Handtuch neben dem Becken hinlegt und sich dort oben ohne niederlässt? Und müssen männliche Badebesucher jetzt ein T‑Shirt anziehen, wenn sie ins Wasser wollen, denn es heißt ja generell „oben ohne“?!
Eine weitere Regel wurde beschlossen: Es sind künftig nicht nur primäre, sondern auch „sekundäre Geschlechtsteile“ zu bedecken! Hat man sich eigentlich Gedanken darüber gemacht, was das heißt? Sekundäre Geschlechtsmerkmale sind nicht nur die weiblichen Brüste, sondern auch der männliche Bart, der vorstehende Adamsapfel, die Brust- und Rückenbehaarung bei Männern, breite Schultern und schmale Hüften bei Männern, ein breites Becken bei Frauen. Und wieder stellte sich das Problem: „Weibliche Brust bedecken“ darf man nicht sagen, denn das gilt als diskriminierend. Und so hat man das Kind gleich mit dem Bade ausgeschüttet und eine Regelung beschlossen, die eigentlich gar nicht beabsichtigt ist, über das Gewollte weit hinausgeht und in der Praxis überhaupt nicht umsetzbar erscheint.
Fazit: Unsere Gesellschaft muss sich weiterentwickeln. Was den einen erlaubt ist, nämlich den Männern das zeigen ihrer sämtlichen sekundären Geschlechtsmerkmale kann man den Frauen nicht einfach verbieten oder einschränken, auch wenn es den Moralvorstellungen mancher nicht entspricht.
Bildquellen
- Bikini-Oberteil: Hans Schöpf