Artenschutz: Gemeinde Kressbronn ist zuständig

Kommunale beinhal­tet nicht nur das Aufstellen von Bauleitplänen, sie beinhal­tet auch die Überwachung des Vollzugs und die Kontrolle. Dies ins­be­son­de­re bei umfang­rei­chen Projekten, die einen Umweltbericht mit Eingriffs/Ausgleichsbilanz als ver­pflich­ten­den Bestandteil eines rechts­kräf­ti­gen Bebauungsplans erfor­der­lich gemacht haben. Seit Jahren hat der GRÜNE Ortsverband Kressbronn im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben - am sen­si­blen dies regel­mä­ßig ange­spro­chen. Bis vor weni­gen Wochen ver­ge­bens. Zwischenzeitlich hat sich unser Abweichungskatalog aber auf 34 Sachverhalte ange­sam­melt. Nun end­lich hat auch der der Gemeinde auch auf nach­drück­li­chen Hinweis des Landratsamts Bodenseekreis ein­ge­se­hen, dass die Gemeinde ihren Verpflichtungen, so weit über­haupt noch mög­lich, nach­kom­men muss. Wir haben des­halb emp­foh­len, einen unab­hän­gi­gen Sachverständigen mit der Überprüfung der Umsetzung der Festsetzungen des Bebauungsplans zu beauf­tra­gen.  Wir haben ange­bo­ten, mit die­sem Sachverständigen unse­re Dokumentationen kon­struk­tiv durch­zu­ar­bei­ten. Weiter haben wir emp­foh­len, beim Leiter der zustän­di­gen Baurechtsbehörde die Prüfungsmethoden und die Prüfungsberichte/Abnahmeprotokolle ein­zu­for­dern, um auch da einen Abgleich vorzunehmen.

 

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