Spenden

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Gute Politik lebt nicht nur von Engagement. Für die Umsetzung unse­rer Politik brau­chen wir auch Geld. Als Kreisverband freu­en wir uns über jede Spende, die uns hilft, grü­ne Politik bei uns im Bodenseekreis umzusetzen.

Unsere Bankverbindung

BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Kreisverband Bodensee
Kreditinstitut: GLS Bank
IBAN: DE65430609677014381600
BIC: GENODEM1GLS

Verwendungszweck: Spende

Gerne schi­cken wir Dir nach unse­rem Jahresabschluss eine Spendenbescheinigung zu. Dafür ist es wich­tig, dass auf der Überweisung die Adresse mit­an­ge­ge­ben wird.

Bei zweck­ge­bun­de­nen Spenden, wie z.B. für einen bestimm­ten Wahlkampf, einen Ortsverband etc., ver­mer­ke den gewünsch­ten Zweck bit­te direkt auf der Überweisung.

Spenden können von der Steuer abgesetzt werden.

Parteispenden sind Sonderausgaben

Steuerlich gese­hen sind Parteispenden Sonderausgaben und kön­nen als sol­che beschränkt abge­setzt wer­den. Die steu­er­li­che Abzugsfähigkeit von Parteispenden ist im Einkommensteuergesetz in § 34 g und § 10 b Abs. 2 geregelt.

Absetzbarkeit nach § 34 g EStG

Bis zu einer Spendenhöhe je Kalenderjahr von 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete wer­den Parteispenden unab­hän­gig vom indi­vi­du­el­len Steuersatz mit einem Satz von 50% steu­er­lich begünstigt.

Absetzbarkeit nach § 10 b Abs. 2 EStG

Darüber hin­aus gehen­de Beträge sind bis zu einer Höhe von noch ein­mal 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete nach steu­er­lich absetz­bar. Der steu­er­li­che Vorteil hängt dabei vom indi­vi­du­el­len Steuersatz ab.

Kapitalgesellschaften

Parteispenden von Kapitalgesellschaften sind steu­er­lich nicht begüns­tigt. Spenden von Personengesellschaften sind im Rahmen der o.g. Höchstbeträge absetz­bar, wenn die Spende nament­lich durch einen Gesellschafter erfolgt.