Keine erneute Diskussion notwendig? Teil 1

Ist eine neu­er­li­che Diskussion zum Thema Regionalplanung tat­säch­lich nicht not­wen­dig, wie SPD-GR Arnim Eglauer aus­führ­te, da es für Salem kei­ne Änderungen seit der ers­ten Offenlage gäbe? Oder han­delt es sich hier um den Versuch, die kri­ti­sche Auseinandersetzung über Zukunftsentscheidungen für Salem im Keim zu ersticken?

Für die GOL nahm Ulrike Lenski als Mitglied des Regionalverbandes (RVBO) an des­sen Sitzung teil. Sie bestä­tigt: Richtig ist, Salem soll wie gehabt als Unterzentrum ein­ge­stuft, die Landesentwicklungsachse wei­ter­hin über Salem gelegt und das Vorranggebiet (VRG) für Industrie und Gewerbe mit 27,1 ha aus­ge­wie­sen werden.

Falsch ist jedoch, dass ohne das Vorranggebiet für Salem kein ein­zi­ger qm zur Verfügung gestan­den hät­te, da der RVBO neben den „VRG für Industrie und Gewerbe“ zur Deckung der über­re­gio­na­len Bedarfe auch 400 ha für das Verbandsgebiet zur Deckung der loka­len Bedarfe der Kommunen aus­weist. Hier wäre auch Salem ver­sorgt worden.

Insgesamt ist fest­zu­hal­ten, dass der Regionalplan in der Fassung der zwei­ten Offenlage direk­te und indi­rek­te Änderungen für Salem beinhal­tet, die gra­vie­ren­de Auswirkung haben. „Salem über­nimmt noch stär­ker als zuvor eine tra­gen­de Rolle bei der Entlastung des Bodenseeufers.“, denn wäh­rend der über­ge­ord­ne­te Landesentwicklungsplan eine Entlastung der ers­ten Reihe am Bodensee for­dert und die­se durch Entwicklung der Region Pfullendorf sieht, will der RVBO die­se Entlastung des Bodenseeufers über die Entwicklung der sog. 2. Reihe des Bodenseehinterlands sichern. Herr Bürgermeister Härle steht inner­halb des Verbandes hin­ter die­ser Position. Den Antrag der grü­nen Fraktion im RVBO zur Streichung der Standorte Friedrichshafen, Tettnang und Salem VRG für Industrie und Gewerbe lehnt er mit der Begründung ab, dass es hier­durch zu einer nicht trag­ba­ren Unterdeckelung der regio­na­len Bedarfe im Bodenseekreises käme. Konträr dazu spricht er im Gemeinderat von loka­len Bedarfen für hei­mi­sches Gewerbe und der “kom­mu­na­len Planungshoheit“, wel­che dem Gemeinderat gestat­tet, die­se Betriebe aus zu wählen.

Für die GoL: Ulrike Lenski

Nächste Woche (KW 48) erscheint Teil 2 im salem aktu­ell und auch hier. Thema: Weitere Änderungen für Salem und, was die kom­mu­na­le Planungshoheit gefähr­den könnte. 

Hier kön­nen Sie die Anträge der Fraktion Bündnis 90/die Grünen/ ödp im RVBO nachlesen.

https://www.gruene-salem.de/antrag-der-fraktion-buendnis-90-die-gruenen-oedp-im-rvbo/

Quellennachweis für Artikel „Keine erneute Diskussion notwendig?“ Salem Aktuell KW 47

1. Auszug aus der Stellungnahme des WM zur ers­ten Offenlage der Fortschreibung des Regionalplans:

„Bezüglich der Stärkung des Hinterlandes durch Ausbau der zen­tral­ört­li­chen Funktionen betrifft die Regelung des Regionalverbands Bodensee-Oberschwaben (RVBO) nicht nur das im LEP genann­te Mittelzentrum Pfullendorf, son­dern alle see­ab­ge­wand­ten Mittel- und Unterzentren der Region. Damit geht der RVBO über die Zielfestlegung des LEP hin­aus. Soweit der Regionalverband jen­seits der nach­richt­li­chen Übernahme des Plansatzes 6.2.4 LEP eine räum­li­che und sach­li­che Ausformung/Konkretisierung des lan­des­pla­ne­ri­schen Ziels zur Stärkung des Hinterlandes durch den Ausbau zen­tral­ört­li­cher Funktionen in dem Mittelzentrum Pfullendorf in der Region im Sinne des § 11 Abs. 2 Satz 3 LplG an die­ser im Regionalplan über­ge­ord­ne­ten Stelle ins­be­son­de­re bezüg­lich der Stärkung der ande­ren, nicht im LEP genann­ten, „see­ab­ge­wand­ten“ Mittel- und Unterzentren der Region anstrebt, kommt aus hie­si­ger Sicht auch eine geson­der­te Festlegung mit ent­spre­chend ange­pass­ter Begründung in Betracht. Da aus der gewähl­ten Formulierung grund­sätz­lich nicht ersicht­lich ist, wel­che Mittel- und Unterzentren aus Sicht des RVBO kon­kret gemeint sind, müss­te ent­spre­chend der Verwendung des Begriffs im LEP defi­niert wer­den, was der Regionalverband unter dem Begriff „see­ab­ge­wandt“ ver­steht und wel­che Mittel-und Unterzentren von der Regelung erfasst wer­den sollen.“

2. Auszug aus den Planungsunterlagen für die Sitzung vom 9.10.20

TOP 2.2

S.3 regio­na­le Entwicklungsachsen

S.9 Siedlungsbereich

ANLAGE

2.4 Siedlungsentwicklung

S.28

S. 29

S. 30

S. 34

S. 35

S.12 Stellungnahme Industrieverband Steine und Erden BW:

Anlage S.41

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