Wegweisende Stiftungsratssitzung zur Zukunft des ‚Hospitals zum Heiligen Geist‘

Wie geht es mit dem Alten- und Pflegeheim ‚Hospital zum Heiligen Geist‘ wei­ter? – die­se Frage wur­de bei der Stiftungsratssitzung (Stiftungsräte sind sämt­li­che Gemeinderatsmitglieder, je zwei Vertreter der evan­ge­li­schen und der katho­li­schen Kirche, Stiftungsratsvorsitzender ist der ) am 15.7. im DGH in Oberdorf in kon­struk­ti­ver Weise diskutiert.

Worum geht es?
Handlungsbedarf besteht, weil im Bestandsgebäude des Hospitals auf­grund sei­nes Alters, Denkmal- und Brandschutzbestimmungen die Auflagen der 2009 in Kraft getre­te­nen Landesheimbauverordnung nur unzu­rei­chend erfüllt wer­den kön­nen. Es war schon seit meh­re­ren Jahren klar, dass durch die­se neue Heimbauverordnung und die regel­mä­ßi­gen Verluste im Pflegeheim, die das Kapital der Stiftung auf­zeh­ren, die­ser Bereich der Stiftung auf eine neue Basis gestellt wer­den muss.
Aufgrund einer umfas­sen­den Analyse der Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH wur­den zu Beginn der beson­ders fol­gen­de Fakten auf den Tisch gelegt:

  • Der Bedarf sowohl an Pflegeplätzen als auch an Plätzen für betreu­tes ist in Langenargen groß und wird allein aus der eige­nen her­aus noch größer.
  • Das Alten- und Pflegeheim kann am aktu­el­len Standort nicht mehr wirt­schaft­lich betrie­ben werden.

Wegweisende Diskussion
Im Bewusstsein des Schatzes, den wir mit unse­rem Alten- und Pflegeheim und sei­ner Belegschaft haben, dis­ku­tier­ten die Stiftungsräte über Lösungsmöglichkeiten für die­se nicht ganz ein­fa­che Situation.
Dabei war für alle klar, dass sich der ‚Geist‘ der im Spital unbe­dingt auch in zukünf­ti­gen Langenargener Alten- und Pflegeheimkonzepten wie­der­fin­den muss, auch wenn der Pflegebereich an einen ande­ren Träger ver­ge­ben wer­den soll­te. Eine Übernahme des Personals muss dabei eben­falls Bedingung sein. Bei der Standortsuche für einen Neubau an ande­rer Stelle darf es dabei kei­ne Denkverbote geben. Die Stiftungsräte dis­ku­tier­ten unter­schied­li­che und Möglichkeiten. Dabei war es den Stiftungsräten wich­tig, dass in in Langenargen die Kurzzeitpflege aus­ge­baut und eine Tagespflege ein­ge­rich­tet wird.
Konsens bestand wei­test­ge­hend dar­über, dass – wenn schon ein Weiterbetrieb als Alten- und Pflegeheim im Bestandsgebäude nicht mög­lich sei – eine Weiternutzung des Gebäudes im Sinne der Stiftung unab­ding­bar ist und die­se mög­lichst durch betreu­tes Wohnen statt­fin­den soll. Dabei zogen ver­schie­de­ne Stiftungsräte ein Café im Erdgeschoss, das als Begegnungsstätte die­nen könn­te, in Erwägung.

Wie geht es nun wei­ter?
Der nächs­te Schritt ist nun, dass die Verwaltung mit Hilfe der Wüstenrot GmbH die Alternativen auf ihre Umsetzbarkeit hin prüft.
Die nächs­te Aufgabe der Stiftungsräte wird es dann sein, im Austausch mit den ande­ren Akteuren mög­lichst unter Einbindung des Arbeitskreis‘ ‚ und Soziales‘ und der Bevölkerung, eine Zielvorstellung für den Bau eines Seniorenzentrums und eine Konzeption der Nachnutzung des Hospital-Gebäudes zu ent­wi­ckeln.
Die kon­struk­ti­ve ange­neh­me Atmosphäre, die bei der Stiftungsratssitzung in Oberdorf herrsch­te, stimm­te jeden­falls zuver­sicht­lich, dass gemein­schaft­lich gute, zu Langenargen pas­sen­de Lösungen ent­ste­hen wer­den. Jetzt geht es dar­um, zügig die nächs­ten Schritte einzuleiten.