Sitzung des Gemeinderats am 25.5.2020 – Entwirrung

Da wir immer wie­der auf die den Tagesordnungspunkt 6 (Gräbenen VI) ange­spro­chen wer­den, und da offen­sicht­lich gro­ße Verwirrung ent­stan­den ist, was denn nun tat­säch­lich wie pas­sier­te, hier ein Versuch, zur Entwirrung des Ganzen beizutragen:

In der Gemeinderatssitzung vom 25.5.20 gab es zu TOP 6 zwei unter­schied­li­che Beschlussvorschläge: 

  • Den der Verwaltung, der auch im Internet ver­öf­fent­licht wur­de und in dem es dar­um ging, das bis­her stark im Verborgenen betrie­be­ne Verfahren von ‚Gräbenen VI‘ ohne Vorschaltung eines Wettbewerbs/ einer Mehrfachbeauftragung wei­ter­zu­füh­ren. Dazu soll­te das Büro ‚Kienzle, Vögele, Blasberg‘ (KVB), das bereits seit 2013 ein­ge­bun­den ist, wei­ter­be­auf­tragt werden.
  • Den von der ‚Offenen Grünen Liste‘, in dem es dar­um ging das Verfahren mit einer zügi­gen Mehrfachbeauftragung fort­zu­füh­ren. Diesen alter­na­ti­ven Antrag haben wir samt Begründung am Tag vor der an die Verwaltung und alle Gemeinderäte geschickt (Text sie­he unten)                                     Dieser Beschlussvorschlag wur­de aber lei­der – im Gegensatz zu dem der Verwaltung – in der Sitzung nicht für die Öffentlichkeit sicht­bar gemacht.

In der Sitzung selbst mel­de­te sich zu unse­rem Erstaunen Andreas Vögele (des­sen Bruder Partner im Büro KVB ist, das gemäß des Vorschlags der Verwaltung mit dem wei­te­ren Verfahren beauf­tragt wer­den soll­te) nicht für den gesam­ten Tagesordnungspunkt befan­gen, son­dern nur für den Unterpunkt 2 der unmit­tel­ba­ren Beauftragung. 

Die Diskussion, ob nun das eine oder meh­re­re Büros beauf­tragt wer­den soll­ten war aus­führ­lich und span­nend. Nach einer Sitzungsunterbrechung soll­te laut Herrn Krafft ein­zeln über die bei­den abge­stimmt wer­den und unse­rer als der wei­ter­ge­hen­de zuerst an der Reihe sein. Bei die­ser Abstimmung wur­de mit der Stimme von Andreas Vögele der Antrag der ‚Offenen Grünen Liste‘ mit 9:10 Stimmen abgelehnt. 

Als zwei­tes wur­de über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abge­stimmt, zunächst über den Unterpunkt 1, in dem es dar­um ging, dass das Verfahren ohne Wettbewerb – also mit einem Büro – wei­ter­ge­führt wer­den soll­te. Auch hier stimm­te Andreas Vögele mit. Die Abstimmung ende­te 10:9, war also angenommen.

Beim Unterpunkt 2 des Beschlussvorschlags der Verwaltung (die Beauftragung von KVB) hat­te Andreas Vögele sich ja befan­gen gemel­det und stimm­te also nicht mit, das Ergebnis war folg­lich 9:9. Stimmengleichheit heißt, dass ein Antrag abge­lehnt ist.

Diese Pattsituation hät­te bedeu­tet, dass das Verfahren ohne Wettbewerb fort­ge­führt wer­den soll­te, die Beauftragung des Büros, das man dazu gebraucht hät­te, aber abge­lehnt wäre. 

Die Abstimmung wur­de daher nach einer wei­te­ren Sitzungsunterbrechung wiederholt. 

Um den Fortgang des Verfahrens nicht unnö­tig auf­zu­hal­ten haben wir uns bei die­ser Wiederholungs – Abstimmung dann ent­hal­ten. Damit kann KVB also beauf­tragt werden.

Für uns steht nun im Vordergrund, dass das Vorhaben ohne wei­te­ren Zeitverzug rea­li­siert wird. Wir wol­len uns jetzt dar­auf kon­zen­trie­ren, dass der vor­han­de­ne Vorentwurf im Sinne des­sen, was auch der Gestaltungsbeirat ange­regt hat, mit einer groß­zü­gi­gen räum­li­chen Quartiersmitte und einer stim­mi­gen Grünkonzeption im Sinne einer hohen bau­li­chen Qualität wei­ter­ent­wi­ckelt wird. 

Das Schreiben, das wir am Sonntag an die Verwaltung und die Gemeinderatskollegen geschickt haben im Wortlaut: 

Liebe Kolleginnen und Kollegen, 

sehr geehr­ter Krafft, sehr geehr­te Herren der Verwaltung,

uns ist sehr an einer mög­lichst zeit­na­hen, aber auch städ­te­bau­lich qua­li­ta­tiv hoch­wer­ti­gen Bebauung von ‚Gräbenen VI‘ gelegen. 

Der Beschlussvorschlag, wie wir ihn zu TOP 6 bekom­men haben, wird aber der städ­te­bau­li­chen , die wir als haben und der Tragweite die­ses Entschlusses unse­rer Meinung nach nicht gerecht. 

Das Büro Kienzle Vögele Blasberg (KVB) hat zwar in Zusammenarbeit mit der Gemeinde dafür bereits sehr wert­vol­le Grundlagen geschaffen.

Auch die Bewertung die­ser Machbarkeitsstudie durch den Gestaltungsbeirat ist eine wei­te­re sehr kon­struk­ti­ve Ergänzung, die aber auch zeigt, dass wir das Ganze neu den­ken und vie­le wei­te­re Faktoren noch berück­sich­tigt wer­den müssen:

  • Die Kammbebauung wird nur „im Ansatz“ mitgetragen.
  • Stimmen die Abstände und Höhen der Gebäude, wie ist es mit der Besonnung?
  • Sollten klei­ne­re Straßen nicht bes­ser nur Fuß- und Radwege sein?
  • Wie ist es mit der Versiegelung der Flächen?
  • Ein durch­gän­gi­ges Grünkonzept soll­te noch ent­wi­ckelt werden.
  • Es fehlt die „groß­zü­gi­ge räum­li­che Quartiersmitte“

Der Plan, der als Grundlage für die Beauftragung von KVB dient, stammt aus dem Jahr 2013! Seitdem haben sich vie­le Parameter geän­dert (z.B. ener­ge­ti­sche und ver­kehrs­pla­ne­ri­sche Kriterien, neue Wohnformen, …)

Wir sind der Meinung, dass die Planung für ein Baugebiet, in dem über 70 Wohneinheiten ent­ste­hen werden:

  • höchs­te städ­te­bau­li­che und wirt­schaft­li­che Qualität sichern sollte
  • hin­zu­ge­kom­me­ne wich­ti­ge städ­te­bau­li­che Faktoren (wie ELLA, Einbindung in die Grünachse, Verkehrsführung…) in einer Gesamtplanung berück­sich­ti­gen muss.
  • die beim Bebauungsplanverfahren von Beginn an ein­bin­den muss.

Mit einer Mehrfachbeauftragung von min­des­tens drei Fachbüros (von denen KVB eines sein wird), soll­te in einem kon­kur­rie­ren­den Verfahren auf Grundlage der Machbarkeitsstudie von KVB die bes­te Lösung erar­bei­tet werden.

Bei unse­ren Recherchen in ande­ren Kommunen, hat sich für ein der­ar­ti­ges Verfahren ein unge­fäh­rer zeit­li­cher Mehraufwand von einem hal­ben Jahr erge­ben, was aber nach über­ein­stim­men­der Meinung aller, die damit Erfahrung haben, durch die Qualitätssteigerung und der damit ein­her­ge­hen­den Akzeptanz in der Bevölkerung gerecht­fer­tigt wird.

Wir stim­men der FWV zu, dass das Thema Grundstückskauf par­al­lel zur Fortführung des Verfahrens drin­gend ange­gan­gen wer­den muss. 

Aus die­sen Gründen lau­tet unser alter­na­ti­ver Beschlussvorschlag: 

  1. Der Gemeinderat beschließt die Fortführung des mit dem Gemeinderatsbeschluss vom 9.12.19 ein­ge­lei­te­ten ‚Gräbenen VI‘ durch eine Mehrfachbeauftragung der städ­te­pla­ne­ri­schen Leistungen. 
  2. Die Verwaltung wird beauf­tragt, in Absprache mit dem Gemeinderat, eine Firma mit der Durchführung des Verfahrens zu betrauen. 
  3. Eine zusätz­li­che Sitzung/Workshop mit den Gemeinderäten zur Diskussion und Festlegung der Rahmenbedingungen für die Mehrfachbeauftragung fin­det zeit­nah unter Moderation der beauf­trag­ten Firma statt.
  4. Der Gestaltungsbeirat über­nimmt die Rolle der Experten im Auswahlgremium, das die Entwürfe bewertet.
  5. Die Verwaltung wird beauf­tragt mit den Grundstückseigentümern im Planbereich von ‚Gräbenen VI‘ Verhandlung auf­zu­neh­men mit dem Ziel die Flächen zu erwer­ben bevor der Bebauungsplan ‘Gräbenen VI’ im Gemeinderat ver­ab­schie­det wird.

Beste Grüße

Silke Falch

im Namen der Offenen Grünen Liste

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