Widerspruch gegen Baumfällung hatte Erfolg

Der Gemeinderatsbeschluß im Juni zur Fällung der geschütz­ten Eiche auf dem Bodan-Platz ist ungül­tig. Er muss des­halb wie­der­holt werden.

Wie wir rich­tig ver­mu­tet haben, darf unter Verschiedenes und ohne recht­zei­ti­ge Einladung so nicht beschlos­sen wer­den. Unser Widerspruch war daher rich­tig und wird hof­fent­lich in der Zukunft ver­mei­den, unnö­ti­ge und zeit-und kos­ten­in­ten­si­ve Sitzungspunkte durchzusetzen.

Das Antwortschreiben der Kommunal-und Rechtsaufsicht des Landratsamts Bodenseekreis ist nach­fol­gend beigefügt.

Widerspruchsbescheid LRA zur Eiche20170720_12445275

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