Regionalverband bestätigt unsere Kritik

Bei der aus­führ­li­chen Begründung im gest­ri­gen Planungsausschuss des Regionalverbands wur­de vom Verbandsdirektor mehr­fach auf den Landesentwicklungsplan ver­wie­sen. Dieser lässt im Uferbereich sehr ein­ge­schränkt bau­li­che Nutzungen zu. So ist eine tou­ris­ti­sche Nutzung grund­sätz­lich mög­lich, wenn  schon vor­her bau­li­che Anlagen vor­han­den waren. Keinesfalls sind Wohnungen gewollt. Deshalb sind die Luxuswohnungen ein Verstoss gegen den Landesentwicklungsplan 2002. Dies haben wir schon mehr­fach geäu­ßert und wer­den es auch immer wider tun. Auch das land­rats­amt hät­te in den Teilflächen des Bebauungsplans Bodan-Wohnen die Landschaftsschutzgebiete für Wohnungen nicht auf­he­ben dürfen.

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