Radverbindung Richtung Oberdorf (Folge 3)

Teilstück Rad/Fußweg zwi­schen Kreisverkehr und Richtung Oberdorf

Auf die­sem kur­zen Abschnitt zwi­schen dem Kreisverkehr Friedrichshafenerstr. und L334 (sie­he Folge 2) ist kei­ne Kennzeichnung und kei­ne Markierung ange­bracht. Viele Radler nut­zen die­se Strecke nach Oberdorf, um ent­we­der an der Argen ent­lang noch Norden oder Süden zu fah­ren oder über Oberdorf in den Tettnanger Wald und dann wei­ter z.B. an die Schussen.

Konflikt:

Vom kreis­ver­kehr her kom­mend endet der nicht gekenn­zeich­ne­te Radweg nach ca. 100 m auf der Straße. Dabei muss der Radler fast 180 Grad nach hin­ten schau­en, ob vom Kreisverkehr her kom­mend Kfz unter­wegs sind. Gleichzeitig muss der von Oberdorf her kom­mend beach­tet wer­den. Diese unan­ge­neh­me Situation auch für dei Kfz-Lenker soll­te ver­bes­sert werden.

Lösungsmöglichkeiten:

Farbmarkierung min­des­tens im Bereich der Ausfahrt auf die Straße. Evtl. noch Hinweiskennzeichen für die Kfz-Nutzer. Optimal wäre eine gestri­chel­te Radwegkennzeichnung auf dem Fahrbahnbelag in bei­den Richtungen Oberdorf und zurück. Dies wur­de auch schon in Langenargen diskutiert.

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