Auch Kressbronn will den Baurechts-Paragraphen 13b ausnutzen

Unseren GRÜNEN Freunden in Ravensburg kön­nen wir uns voll und ganz anschlie­ßen. Gestern wur­de über die Ausweisung eines Baugebiets im Hinblick auf § 13b bera­ten. Einzig wegen der Notwendigkeit einer feh­len­den Kindertagesstätte haben wir in die­sem Punkt zuge­stimmt. Das war aber eine Ausnahme. Gespannt sind wir, wie sich die Kressbronner Landwirte ver­hal­ten wer­den, ist er doch ein mas­si­ver Eingriff in Schutzzwecke für die land­wirt­schaft­li­chen Angrenzerflächen.

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