Antworten stehen noch aus

Nach wie vor bekom­men die GRÜNEN Gemeinderätinnen nur spar­sam bis gar­nicht Antworten auf Fragen, die für die Beurteilung von kom­mu­nal­po­li­ti­schen Vorhaben für uns wich­tig sind.

So sind die Fragen, die wir an die Gemeindeverwaltung Kressbronn bereits am 27. Mai 2018 gerich­tet haben, noch nicht beantwortet:

Vor der Einsichtnahme von Unterlagen entspr. des Informationsfreiheitsgesetzes haben wir fol­gen­de Fragen zum aktu­el­len Stand von lau­fen­den kom­mu­nal­po­li­ti­schen Maßnahmen und Projekten:

  • Wurde das Verkehrsgutachten Bodanstr./ Seestr. beauftragt?
  • Gibt es seit dem Behördengespräch und Protokoll vom 01.02.2018 in Sachen Aufhebung des Regionalen Grünzugs für ein mit Gewerbeerweiterung neue Protokolle, Gespräche mit dem und Vorhabenträger und lie­gen dazu Besprechungsnotizen vor?
  • Das beauf­trag­te Hochwasserschutzkonzept durch das Büro Zimmermann.. wur­de als Zwischenstand im Herbst 2017 im prä­sen­tiert. Gibt es für die feh­len­den Untersuchungsbereiche schon wei­te­re Erkenntnisse und wann wer­den die­se öffent­lich präsentiert?
  • Das geplan­te Baugebiet zwi­schen Friedrichshafener und Tettnanger Str. soll im ver­ein­fach­ten Verfahren durch­ge­führt wer­den. Wie wur­den die Flächen so berech­net, dass weni­ger als 1 Hektar anrech­nungs­fä­hi­ge Baufläche her­aus kommt.
  • Ist der Gemeindeverwaltung bekannt, dass es ein Urteil des VGH Mannheim zur Frage der Enteignung von pri­va­ten Grundstücksflächen für die Uferaufschüttung gibt?
  • Mit der Baugenehmigung vom 07.05.2014 (- 1 Bauabschnitt wur­de eine was­ser­recht­li­che Ausnahmegenehmigung i.S. Von § 78 III WHG erteilt. Was ist Inhalt die­ser Ausnahmegenehmigung?

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