Standpunkte zur

Der Verein Gegenwind Hochbühl e. V. hat unse­rem Bundestagskandidaten, Ahmad Al Hamidi einen Fragenkatalog zum Thema Windkraft geschickt. Es ist glau­be ich klar, dass wir eine deut­lich ande­re Position zur Windkraft ver­tre­ten. als der Verein. Windkraft ist ein uner­läss­li­cher Baustein für die Transformation in der Energiewende. Wir sind Johannes Übelhör, dem Fraktionsvorsitzenden von Bündnis 90 / Die Grünen in der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Bodensee Oberschwaben sehr dank­bar, dass er uns maß­geb­lich in der Beantwortung bera­ten hat. 

Am Ende des Textes stel­len wir die Positionen auch als PDF zum Download bereit.

Was halten Sie persönlich für den richtigen Energiemix Deutschlands?

Grundlage des rich­ti­gen Energiemixes für Deutschland ist die Energiewende. Damit ver­bun­den sind die Ziele:

  • Erreichung der Treibhausgasneutralität – Klimaschutz
  • Regionale Wertschöpfung
  • Unabhängigkeit von der Rohstoffmärkten
  • Sukzessive Reduktion der Nutzung fos­si­ler Brennstoffe
  • Hohe Versorgungssicherheit und ‑qua­li­tät
  • Ausstieg aus der Atomenergie (2011 beschlos­sen von Union und FDP)
  • Ausreichende Verfügbarkeit von Reservekapazitäten und Momentanreserven
  • Einsatz von Speichertechnologien (z.B. Batteriespeicher und Speicherkraftwerke)
  • Förderung der Eigenstromversorgung
  • Überarbeitung der Netzentgeltsystematik
  • Übertragungsstromnetze mit aus­rei­chen­den Transportkapazitäten (Nord-Süd-Verbindungen)
  • Ausbau und Anpassung der Stromverteilnetze 
  • Digitalisierung der Stromnetze
  • Sicherung eines star­ken EU-Energiebinnenmarkts mit leis­tungs­fä­hi­ger grenz­über­schrei­ten­der  Netzinfrastruktur

Der rich­ti­ge Energiemix lei­tet sich aus obi­gen Punkten ab. Die „Motoren“ der erneu­er­ba­ren, kli­ma­neu­tra­len Energiequellen  (Windkraftwerke, Photovoltaikanlagen) müs­sen kon­se­quent wei­ter aus­ge­baut wer­den. Ergänzend zu die­sen soll­ten Biomassekraftwerke aus­ge­baut wer­den und Wasserkraft wo es was­ser­wirt­schaft­lich, ener­ge­tisch, öko­lo­gisch und wirt­schaft­lich mög­lich ist, genutzt werden. 

Hinzu benö­tigt wer­den ‑wie in der alten „Stromerzeugungswelt“- Backup-Leistungen, zur Optimierung des Betriebs  zum Ausgleich von Spannungsschwankungen, Vermeidung von Engpässen. Dazu gehö­ren Speicher- und Pumpspeicherkraftwerke und leis­tungs­fä­hi­ge Stromimport- und ‑export­mög­lich­kei­ten, über den EU-Energiebinnenmarkt.

Zur Überbrückung von Dunkelflauten wer­den Gaskraftwerke zuneh­mend mehr benö­tigt. In glei­chem Maße müs­sen es weni­ger Kohlekraftwerke wer­den. Beide Kraftwerkstypen sind also noch Bestandteile des Energiemixes. 

Welche Maßnahmen planen Sie kurz‑, mittel- und langfristig für den Bodenseekreis in Bezug auf - und Umweltpolitik?

Kurzfristige Maßnahmen:

Bündnis 90 / Die Grünen beglei­ten kon­struk­tiv, kri­tisch, fach­lich fun­diert, ins­be­son­de­re mit Blick auf die Schutzgüter Klima, Natur und Umwelt, den der­zei­ti­gen Planungsprozess zur Fortschreibung des Regionalplans Bodensee-Oberschwaben  Regionale Infrastruktur – Teilregionalplan Energie. Bis spä­tes­tens 30.09. muss die­ser als Satzung beschlos­sen wer­den. Das Wind-an-Land-Gesetz in Verbindung mit dem Windenergieflächenbedarfsgesetz gibt ein ver­bind­li­ches regio­na­les Teilflächenziel von 1,8% der Regionsfläche vor. Zudem sol­len in den Regionalplänen Gebiete in einer Größenordnung von min­des­tens  0,2% der Regionsfläche für die Nutzung von Photovoltaik auf Freiflächen fest­ge­legt werden.

Die Region hat eine Fläche von ca. 3.500 km² = 350.000 ha. Daraus ergibt sich für Windenergie  eine Fläche für Vorranggebiete von ca. 6.300 ha und auf Freiflächen ca. 700 ha.

Die im 2. Anhörungsverfahren (vor­aus­sicht­lich Mitte März bis Mitte April 2025) uns zuge­hen­den Kopien von Stellungnahmen wer­den wir kon­struk­tiv, kri­tisch, fach­lich fun­diert abwä­gen und in unse­re Beratung zum Beschluss im September 2025 ein­flie­ßen lassen.

Unstrittig ist schnellst­mög­lich  der Ausbau von Windkraftanlagen und Photovoltaikanlagen zur Sicherung der regio­na­len Wirtschaft, zur Schaffung regio­na­ler Energieunabhängigkeit und Wertschöpfung, vor­an zu trei­ben. Überdies begrü­ßen Bündnis 90 / Die Grünen sehr, dass die Kommunen zusätz­li­che Einnahmen aus Gewerbesteuer, Verpachtung von Flächen und Einnahmen aus ein­ge­speis­ter Energie bekommen.

Agri-Photovoltaik soll­te dring­lich ins­be­son­de­re im Obstbau kurz­fris­tig und mas­siv aus­ge­baut wer­den. Bereits heu­te ist die Region geprägt von Hagelschutznetzen. Neben dem Ersatz die­ser und der Erzeugung von Lebensmitteln wird damit Strom erzeugt. Bestehende Anlagen zei­gen einen posi­ti­ven Mehrfachnutzen hin­sicht­lich Lebensmittelertrag, ‑qua­li­tät, Wasserbedarf und Stromertrag. 

Verfahrensträger für den Bau von Windkraftanlagen ist das Landratsamt, bei den Freiflächen-Photovoltaikanlagen sind es die Gemeinden. Den Mandatsträger:innen in Gemeinde‑, Stadt- und Kreisrat ist die gesell­schaft­li­che Aufgabe der Energiewende sehr bewusst. Dementsprechend  wer­den Sie fach­lich fun­diert, kri­tisch aber kon­struk­tiv die Schutzgüter Klima, Natur und Umwelt bei der Abwägung beach­tend, die Beratungen in den Gremien beglei­ten und indi­vi­du­ell entscheiden. 

Ein wei­te­res wich­ti­ges kurz­fris­ti­ges Ziel sehen wir in der Umsetzung der Wärmewende. Damit ver­bin­den wir den Bau von Wärmenetzsystemen [Heizkraftwerke, Nutzung von Abwärme (z.B. indus­tri­el­le) und Umweltwärme (z.B. Seewärme) ver­bun­den mit Fernwärmenetzen]. Im Zuge von Fernwärmelösungen müs­sen par­al­le­le Maßnahmen zur Energieeinsparung Ziel sein. Z.B. an der Gebäudehülle, durch Optimierung der Gebäudeheizung (Hydraulischer Abgleich), ….

Weiteres kurz­fris­ti­ges Ziel muss der Ausbau der Breitbandinfrastruktur sein, damit schnellst­mög­lich, spä­tes­tens mit­tel­fris­tig,  die Digitalisierung der Energieversorgungsnetze  statt­fin­den kann. 

Mittelfristige  Ziele müs­sen die Bündelung von Stromkraftwerken und Speichern  zu vir­tu­el­len Stromkraftspeicherwerken und die Digitalisierung des Stromverbrauchs sein. Ziel muss sein, den Stromverbrauch (Bedarf) und die Stromeinspeisung (Erzeugung und Speicher) opti­mal auf­ein­an­der abzu­stim­men, so dass das Gesamtsystem (Erzeugung  – Netze – Verbrauch) hoch­ef­fi­zi­ent auf­ein­an­der abge­stimmt wer­den und dem­entspre­chend betrie­ben wer­den kann.

Weiteres mit­tel­fris­ti­ges Ziel muss die Weiterentwicklung der Energieversorgungssysteme sein. Dazu gehört z.B. die Schaffung der Grundlagen für die lang­fris­ti­ge Nutzung geo­ther­mi­scher Potenziale, die wei­te­re Optimierung von Netzen und Anlagen, die Anbindung der Industrie an Wasserstoffnetze, die wei­te­re Ausschleusung von fos­si­len Brennstoffen und Ersatz durch Wasserstoff oder Elektrizität.

Langfristig sieht Bündnis 90 / Die Grünen gro­ße Potenziale bei der Nutzung mit­tel­tie­fer und tie­fer Geothermie sowie der Nutzung von Umwelt- und Abwärme z.B. aus dem Bodensee oder aus Industriebetrieben.

Wie stehen Sie zur Forderung, dass Windkraftanlagen sich dem freien Wettbewerb stellen müssen und keine weiteren öffentliche Subventionen und andere marktverzerrende Bevorteilungen, wie etwa die Vorrangeinspeisung, erhalten?

Das Ministerium für Landesentwicklung und weist dar­auf hin, dass dem Belang der Windhöffigkeit eine ent­schei­den­de Bedeutung zukommt. Dabei wird auf das Umweltministerium ver­wie­sen. Dieses erläu­tert, dass grund­sätz­li­che Potenziale für die Windenergienutzung ab einer mitt­le­ren gekapp­ten Windleistungsdichte von 190 W/m² in 160 m über Grund, gemäß Windatlas Baden Württemberg 2019, bestehen. Im Gebiet Hochbühl ist die mitt­le­re gekapp­te Windleistungsdichte grö­ßer 190 W/m² in 160 m über Grund. Unter dem Blickwinkel der Windleistungsdichte ist das Gebiet Hochbühl grund­sätz­lich für die Nutzung der Windenergie nutzbar.

Windenergieanlagen unter­ste­hen bereits seit 2017 einem öffent­li­chen Ausschreibungsverfahren und damit dem frei­en Wettbewerb. Wettbewerb besteht dabei zum einen zwi­schen den Angeboten der ver­schie­dens­ten Bieter.  Zum ande­ren wird von der  Bundesnetzagentur eine Obergrenze, soge­nann­ter Höchstwert, fest­ge­legt. Beispielsweise wur­de der Höchstwert im Jahr 2025 auf 7,35 Cent pro Kilowattstunde fest­ge­legt. Über den Verkauf des erzeug­ten Stroms an der Börse ergibt sich dann der EEG-Umlageanteil.

„In den Jahren 2007 bis 2019 betru­gen die gesamt­ge­sell­schaft­li­chen der Stromerzeugung aus Atomenergie durch­schnitt­lich zwi­schen 25 Ct/kWh und 39 Ct/kWh. Davon sind 21 bis 34 Ct/kWh bis­her noch nicht im Strompreis ent­hal­ten und daher „ver­steck­te Kosten“ der Atomenergie. Für die Atomenergie sum­mie­ren sich die gesamt­ge­sell­schaft­li­chen Kosten allein in die­sem rela­tiv kur­zen Zeitraum ins­ge­samt auf 348 bis 533 Mrd. EUR (real)1)

Gemäß nach­fol­gen­der Abbildung sind die Umweltkosten von Windenergie mit gro­ßem Abstand die niedrigsten!

Nachfolgende Abbildung aus der Studie Stromgestehungskosten Erneuerbare Energien vom Juli 2024 des Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE zeigt die errech­ne­ten Stromgestehungskosten für erneu­er­ba­re und kon­ven­tio­nel­le Kraftwerke, die poten­zi­ell im Jahr 2024 errich­tet wer­den. „Die dar­ge­stell­ten Kostenbänder spie­geln dabei die bestehen­de Bandbreit der Berechnungsparameter wider (z.B. Anlagenpreise, Sonneneinstrahlung, Windangebot, Zahl der Volllaststunden, Kosten der CO2-Emissionszertifikate etc.).“

Fazit: Windenergieanlagen an Land (Onshore) pro­du­zie­ren bil­li­gen Strom. Wir benö­ti­gen zur Stärkung der Region mehr Stromkapazitäten aus Windenergieanlagen in der Region.

Wie stehen Sie zur Frage, stärker auf den Ausbau von Technologien zu setzen, die sich im Einklang mit unserer Region befinden, und welche sehen Sie dafür als geeignet an?

Basierend auf der ver­tief­ten Umweltprüfung im Rahmen der Erarbeitung des Teilregionalplans Energie sehen Bündnis 90 / Die Grünen den Ausbau der Windenergie in Betenbrunn, Hochbühl und Gehrenberg im Einklang und in Ausgewogenheit zur Gesamtplanung in der Region Bodensee-Oberschwaben.

Wir begrü­ßen sehr den Ausbau der Agri-Photovoltaik, die Nutzung von See- und indus­tri­el­ler Abwärme und die lang­fris­ti­ge Nutzung der mit­tel­tie­fen und tie­fen Geothermie.

Würden Sie solche Belastungen unserer Region im Verhältnis zum Nutzen für richtig halten?

Der Bodenseeuferbereich erfährt im und Landesentwicklungsplan auf­grund sei­ner Vielfalt, Eigenart und Schönheit beson­de­ren Schutz. Bündnis 90 / Die Grünen sehen unter dem vor­ge­nann­ten Schutz und der dar­ge­stell­ten Meinung zur Frage 5 kei­ne Überformung durch den Windpark.

Wie stehen Sie zur technischen Überformung dieser raumbedeutsamen Orte des Bodensees?

Gemäß § 2 Satz 2 EEG 2021 müs­sen die erneu­er­ba­ren Energien bis zum Erreichen der Treibhausgasneutralität als vor­ran­gi­ger Belang in die Schutzgüterabwägung ein­ge­bracht wer­den. Konkret sol­len die erneu­er­ba­ren Energien damit im Rahmen von Abwägungsentscheidungen u.a. gegen­über seis­mo­lo­gi­schen Stationen, Radaranlagen, Wasserschutzgebieten, dem Landschaftsbild, Denkmalschutz oder im Forst‑, Immissionsschutz‑, Naturschutz, Bau- und Straßenrecht nur in Ausnahmefällen über­wun­den wer­den. Besonders im pla­nungs­recht­li­chen Außenbereich, wenn kei­ne Ausschlussplanung erfolgt ist, muss dem Vorrang der erneu­er­ba­ren Energien bei der Schutzgüterabwägung Rechnung getra­gen wer­den. Öffentliche Interessen kön­nen in die­sem Fall den erneu­er­ba­ren Energien als wesent­li­cher Teil des Klimaschutzgebotes nur dann ent­ge­gen­ste­hen, wenn sie mit einem dem Artikel 20a GG ver­gleich­ba­ren ver­fas­sungs­recht­li­chen Rang gesetz­lich ver­an­kert bzw. gesetz­lich geschützt sind oder einen gleich­wer­ti­gen Rang besitzen.

Beim Vorranggebiet WEA-435–001 Betenbrunn  fin­det § 2 Satz 2 EEG Berücksichtigung. Damit wur­de den Erneuerbaren Energien in der Schutzgüterabwägung mehr Gewicht bei­gemes­sen als bspw. den Belangen des Landschaftsbildes oder des Denkmalschutzes.

Zudem befin­den sich im Bodenseekreis nur ca. 4% der Vorranggebiete für Windenergieanlagen wäh­rend es im Landkreis Sigmaringen ca. 59% und im Landkreis Ravensburg ca. 37% sind

Was werden Sie dafür tun, um die Beteiligung von mündigen Bürgern bei derartigen Großprojekten sicherzustellen, die sich direkt auf ihre Lebensgrundlage auswirken?

Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes hat bereits in der Sitzung am 18. Dezember 2020 die Aufstellung eines Teilregionalplanes Energie beschlos­sen.  Am 29.03.2023 wur­de in öffent­li­cher Sitzung ein Kommunikationskonzept als Grundlage für die Öffentlichkeitsarbeit zum Teilregionalplan Energie beschlos­sen.  Wiederum in öffent­li­cher Sitzung wur­de am 08. Dezember 2023 die Offenlage des Teilregionalplans Energie beschlos­sen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung fand vom 29.01 bis 29.03.2024 statt. Darüber hin­aus wur­de der Entwurf auf drei Informationsveranstaltungen im Januar 2024 der Öffentlichkeit vorgestellt.

Die Bürger haben die Möglichkeit sich über die Homepage https://www.rvbo-energie.de

und https://www.rvbo.de zu informieren. 

Die Sitzungen des Planungsausschusses oder der Verbandsversammlung sind im Regelfall öffent­lich. Insofern besitzt der Bürger auf Ebene des Regionalverbandes meh­re­re Möglichkeiten sich über den aktu­el­len Sach- und Beratungsstand zu informieren.

Auf kom­mu­na­ler Ebene liegt es im Ermessen der Verwaltung ob die Themen des Regionalverbandes zur Beratung in das kom­mu­na­le Gremium, und wenn ja nicht-öffent­lich oder öffent­lich, gebracht werden.

Wie stellen Sie sich zu der Errichtung von Windkraftanlagen in den betroffenen Waldgebieten?

Der Bau von Windenergieanlagen in den Wäldern ist ein Ergebnis aus dem Kriterienkatalog für die Festlegung von Vorranggebiete Windenergie. Dabei tra­gen ver­schie­dens­te Aspekte direkt und indi­rekt zu Standorten im Wald bei (z.B. Höhenlagen, kei­ne Bebauung, Monokulturen, Abstände zu Siedlungen, ….). Die Konzentration von Windenergieanlagen ist eine logi­sche Folge der inten­siv genutz­ten Region Bodenseekreis. Die Errichtung von Windenergieanlagen im Wald stellt ein Eingriff dar. Beim Bau von Windenergieanlagen müs­sen nach Naturschutzrecht nicht ver­meid­ba­re Eingriffe in den Naturhaushalt aus­ge­gli­chen wer­den. Ein bei­spiel­haf­ter Ausgleich erfolg­te z.B. im Winpark Bad Saulgau. Temporär benö­tig­te Schotterflächen für Kräne und Zwischenlagerung von Anlagenkomponenten wur­den mit natür­lich wert­vol­len und kli­ma­re­si­li­en­ten Baumarten wie Esskastanien, Wildobstsorten und ande­ren Laubbaubäumen auf­ge­fors­tet. Zusammen mit ange­leg­ten Feuchtbiotopen kann sich eine neue und brei­te­re Artenvielfalt ent­wi­ckeln und auf­blü­hen.2)

Bündnis 90 / Die Grünen haben zur Problematik der Vereinbarkeit von Natur und Umwelt mit der Energieerzeugung am Samstag 25.01.2025 eine durch­ge­führt. Fachexpertisen haben dabei Vertreter:Innen von BUND, NABU vom und ein Vertreter des Investors und Projektierers iTerra vor­ge­tra­gen. Im Ergebnis konn­te fest­ge­stellt werden: 

In heu­ti­gen Waldlichtungen (zB. auf­grund von Sturmschäden, Käferbefall) stellt die Aufstellung und der Betrieb von Windenergieanlagen im Normalfall kein Problem dar, da hier infol­ge der Sonneneinstrahlung (z.B. Sonnenbrand) bereits erhöh­te Anforderungen und Randeffekte an die angren­zen­den Habitate besteht.

Beim heu­ti­gen Wald han­delt es sich viel­fach um Monokulturen (Fichtenwälder). Es ist all­ge­mein bekannt, dass auf­grund von Klimaerwärmung, Trockenphasen, Sturmeinwirkungen die Wälder neu struk­tu­riert wer­den müssen. 

Fazit:

Bei Abwägung Bedarf Windenergieanlagen ver­sus Gebiete in Wäldern muss bedacht wer­den, dass die tat­säch­lich von den Effekten der Windenergie betrof­fe­ne Waldfläche gering ist. 

Etwa 0,016 % der bun­des­wei­ten Waldfläche wird durch Windenergie in Anspruch genom­men. Auch sind die poten­zi­el­len Schäden durch Windenergieanlagen in den Kontext der kon­ven­tio­nel­len Waldbewirtschaftung zu set­zen. Die punk­tu­el­len Waldschäden, die durch Windenergieanalgen ent­ste­hen kön­nen, sind stark zu rela­ti­vie­ren ange­sichts der immer noch vor­herr­schen­den groß­flä­chi­gen Praxis der inten­si­ven Forstwirtschaft. Gleichzeitig spielt der Faktor Licht eine Schlüsselrolle beim Erhalt und Schutz der .3.)  

Bündnis 90 / Die Grünen befür­wor­ten die Nutzung der Wälder für Windenergieanlagen. Beim Bau von Windenergieanlagen müs­sen nicht ver­meid­ba­re Eingriffe in den Naturhaushalt aus­ge­gli­chen wer­den. Durch ent­spre­chen­de Gestaltung von mehr­stu­fi­gen und struk­tur­rei­chen Waldinnensäumen und der Sukzessionsflächen soll­ten im Zuge der Aufstellung von Windenergieanlagen neue Habitate geschaf­fen werden.

Quellenangaben:

  1. Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft e.V, Gesellschaftliche Kosten der Atomenergie in Deutschland – Eine Zwischenbilanz der staat­li­chen Förderungen und gesamt­ge­sell­schaft­li­chen Kosten von Atomenergie seit 1955, September 2020
  2. Uhl Windkraft Projektierung GmBh  Co. KG, Flyer Windpark Bad Saulgau
  3. BUND, NABU, Umweltauswirkungen von Windenergieanlagen, Stand Juni 2024