Energiewende, Klimaschutz, Wärmeplan

Foto: KEA Baden-Württemberg

(28.09.2023, hs) Die Tagesordnung der ers­ten Gemeinderatssitzung in Tettnang nach der Sommerpause wid­me­te sich ein­mal dem für die neue Sporthalle auf dem , der städ­ti­schen Photovoltaik-Strategie und dem kom­mu­na­len Wärmeplan.

Bei der Sporthalle war wegen eines Formfehlers eine noch­ma­li­ge Auslegung des Bebauungsplanentwurfs not­wen­dig, wel­che jedoch zu kei­nen inhalt­li­chen Änderungen geführt hat. Wegen des Formfehlers muss­te auch für die ent­spre­chen­de Änderung im eine erneu­te Auslegung durch­ge­führt wer­den. Hier steht der ent­spre­chen­de Beschluss noch aus. Die Grünen- hofft hier, dass das Projekt end­lich wei­ter vor­wärts­kommt, nach­dem sich die Realisierung ohne­hin schon erheb­lich gegen­über den ursprüng­li­chen Planungen ver­zö­gert hat.

Und end­lich kommt auch die Stadt Tettnang in Sachen Photovoltaik vor­an. Die Verwaltung hat einer­seits die 11 auf städ­ti­schen Dächern bereits instal­lier­ten Photovoltaik-Anlagen erfasst, sowie rund 40 wei­te­re Dächer von städ­ti­schen Gebäuden auf ihre Eignung für eine Photovoltaik-Anlage unter­sucht. Herausgekommen ist eine Prioritätenliste, wel­che nach ver­schie­de­nen Kriterien auf­ge­stellt wur­de. Größe, Schnelligkeit der Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit waren eini­ge der ent­schei­den­den Punkte. Neben die­ser Prioritätenliste wur­de auch der Antrag aus der Grünen-Fraktion ein­stim­mig beschlos­sen, dass die Stadtverwaltung beauf­tragt wird, bis zu den bevor­ste­hen­den Haushaltsberatungen einen kon­kre­ten Umsetzungsplan anhand der Prioritätenliste auszuarbeiten.

Auch wenn Tettnang, aktu­ell knapp unter 20.000 Einwohnern, im Moment noch nicht zu den Städten gehört, wel­che einen Wärmeplan erstel­len muss, so wird sie die­se Pflicht doch im nächs­ten Jahr tref­fen. Aus die­sem Grund hat sich die Stadt schon auf den Weg gemacht und beim Bund einen Förderantrag für die Erstellung eines Wärmeplans gestellt. Mit dem Wärmeplan soll allen, der Stadt, dem und den pri­va­ten Haushalten eine Hilfe bei Entscheidungen über die eige­ne Wärmeversorgung gege­ben wer­den. Wo ist eine Nahwärmeversorgung zu erwar­ten, wo kann Abwärme für Heizungen genutzt wer­den, wo muss ich mich selbst und aut­ark um mei­ne künf­ti­ge Heizung küm­mern? Bis die­ses wert­vol­le Hilfsmittel zur Verfügung steht, wird es jedoch vor­aus­sicht­lich noch wenigs­tens zwei Jahre dau­ern, je nach­dem, ob und wann der Förderbescheid kommt und mit den ent­spre­chen­den Untersuchungen für die Erstellung des Wärmeplans begon­nen wer­den kann und darf. Die Aufstellung des Plans wird sich in zwei Phasen auf­tei­len, ein­mal die Analyse der vor­han­de­nen Situation hin­sicht­lich des Themas Wärme, also des Bestands, und sodann die Erhebung der mög­li­chen Potentiale aus die­sem Bestand.

Der wur­de dann noch über den Stand in Sachen Bebauungspläne nach infor­miert. Nachdem das fest­ge­stellt hat, dass die­ser Paragraph gegen euro­päi­sches Rechtverstößt, lie­gen auch in Tettnang Bebauungsplanverfahren momen­tan auf Eis, bis es sei­tens des Städte- und Gemeindetages Handlungsempfehlung gibt, wie mit den Verfahren umge­gan­gen wer­den muss und kann. Mit dem § 13b BauGB soll­ten BPlanverfahren für Randgebiete im Außenbereich mit begrenz­ter Fläche ohne detail­lier­te Umweltprüfung durch­ge­führt wer­den, um beschleu­nigt Wohnungsbau vor­an­trei­ben zu kön­nen. Dem soll­te der aku­ten Wohnungsnot ent­ge­gen­ge­steu­ert wer­den. Mit der Nichtigkeit des § 13b BauGB droht die­ser Weg sich nun ins glat­te Gegenteil zu wen­den, näm­lich, dass sich das ange­streb­te Baurecht eher ver­zö­gert. Die Tettnanger Grünen-Fraktion stand dem § 13b BauGB schon immer skep­tisch gegen­über. Sie emp­fand die­sen Weg durch den Wegfall der Umweltprüfung mehr als eine Möglichkeit zu spa­ren und nicht, um die Wohnungsnot zu bekämpfen.