Dem Schutz vor Hochwasser kommt in Zeiten des Klimawandels eine wichtige Bedeutung zu. Mit Argen, Schussen und Rotach haben wir drei Gewässer im Kreis, die bedrohlich für die Bewohner:innen der anliegenden Kommunen werden können. Erschreckend: Allein in Bodenseekreis werden pro Jahr 15 bis 20 Ausnahmegenehmigungen für Bauen im Hochwassergebiet erteilt.
Unser Fraktionsmitglied Silvia Queri und unser Vertreter der grünen Fraktion im Regionalverband Bodensee-Oberschwaben Hans Steitz haben eine Anfrage formuliert, um zu erfahren, wie der Landkreis und die Kommunen mit dem Hochwasserschutz umgehen.
Unsere Fragen, die Antworten des Landratsamtes (Sitzungsvorlage 785/2022 vom 11. April 2022) sowie die Bewertung durch Hans Steitz lest ihr hier:
Frage 1:
Gibt es mittlerweile eine systematische und zentrale (Untere Wasserbehörde/Regierungspräsidium) Erfassung und damit einen Überblick über die seit 2013 erteilten Ausnahmegenehmigungen?
Antwort:
Seit 2013 wurden ca. 200 Ausnahmegenehmigungen vom Bauverbot in Überschwemmungsgebieten erteilt. Eine zentrale Erfassung von Ausnahmegenehmigungen durch die Untere Wasserbehörde erfolgt nicht.
Bewertung der Antwort:
Die Untere Wasserbehörde hat die aktuelle Erhebung auf Grundlage der systematisch erfassten Bauvorhaben, die von den Baurechtsbehörden zum Zwecke der Abgabe einer Stellungnahme übersandt werden, erstellt. Es gibt also eine Grauzone, die nicht bekannt ist. Eine zentrale Erfassung gibt es nicht. Ob an anderer Stelle (RP) eine zentrale Erfassung stattfindet, wird nicht beantwortet.
Frage 2:
Unsere Recherche vom 16. Januar 2022 wurde auf Grund der uns zugänglichen Informationen gefertigt. Im Ergebnis gibt es bei den von uns priorisierten 10 Einzelmaßnahmen einen unbefriedigenden Status quo (ca. 50 % unerledigt). Deshalb bitten wir die Untere Wasserbehörde um eine Einschätzung des Bearbeitungsstands der Kommunen im Bodenseekreis.
Antwort:
Der Unteren Wasserbehörde liegt der aktuelle Umsetzungsstand, der vom RP Tübingen erhoben und fortgeschrieben wird, vor. Nach der den Sitzungsunterlagen beigefügten Tabelle zum Umsetzungsgrad der Einzelmaßnahmen in den Gemeinden sind 42 % umgesetzt, 17 % sind derzeit in Bearbeitung und bei 41 % der Maßnahmen sind die Informationen zum Maßnahmenstand nicht aktuell.
Bewertung der Antwort:
Die Untere Wasserbehörde hat eine Maßnahmen-Ampel erstellt und unsere 10 wesentlichen Einzelmaßnahmen um weitere 5 (R06, R07, RO8, R09, R27) erweitert. Diese Erweiterung hat für unsere Fragestellung jedoch keine Bedeutung und wird deshalb nicht in unserer Bewertung berücksichtigt. Bezogen auf die in unserer Recherche abgefragten 10 Einzelmaßnahmen kommt die Untere Wasserbehörde zu folgendem Ergebnis:
41% der Maßnahmen (rot) sind noch nicht erledigt. 18 % der Maßnahmen (gelb) sind in Bearbeitung und sollen bis 2026 erledigt werden. 41 % der Maßnahmen (grün) sind fortlaufend oder umgesetzt. Dieses Ergebnis bestätigt unsere Wahrnehmung, dass der Status quo unbefriedigend ist.
Frage 3:
Das Regierungspräsidium ist für das Monitoring und die Umsetzung zuständig. Es gibt aber durchaus Schnittmengen zu den originären Aufgaben des Landkreises, z.B. beim Katastrophenschutz und den Maßnahmen R01 (Information der Bevölkerung) und R02 Aufstellung Hochwasser Alarm- und Einsatzpläne)
Antwort:
Das Fazit der Unteren Wasserbehörde bestätigt den fortlaufenden Handlungsbedarf, insbesondere im Bereich der Alarm- und Einsatzplanung. Es ist eine aktivere Informationsarbeit gegenüber der Bevölkerung und Wirtschaftsunternehmen erforderlich. Es besteht insbesondere Handlungsbedarf im Bereich HW Alarm- und Einsatzplanung. Die Umsetzung der geplanten und sehr komplexen Hochwasserschutzkonzepte ist notwendig.
Bewertung der Antwort:
Es gibt Handlungsbedarf. Die Verantwortung des Landkreises beim Katastrophenschutz erstreckt sich auch auf die zwingende Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnahmen, die dem Katastrophenschutz zuzurechnen sind. Dies sind insbesondere die Einzelmaßnahmen R01 (Information der Bevölkerung und Wirtschaftsunternehmen) und R02 (Krisenmanagementplan einschl. Hochwasser Alarm- und Einsatzpläne).
Die Auswertung der Unteren Wasserbehörde zeigt, dass R01 nur von 6 der 23 Kommunen erfüllt wird und R02 sogar nur von 3 der 23 Kommunen. Deshalb kommt der Unteren Wasserbehörde auch eine besondere Sorgfalt bei der Bewertung von Ausnahmen bei Bauvorhaben in Überschwemmungsgebieten zu, zumal die Auswirkungen von Starkregen im gesamten Landkreis bisher nicht erarbeitet sind.
Dokumente im Anhang /Zugehörige Dokumente in Typo 3
Anfrage von Silvia Queri/Hans Steitz vom 22.3.2022
Sitzungsvorlage 785/2022 der Kreisverwaltung mit den Antworten vom 11.04.2022
Zeitungsartikel “Hochwasserschäden”