Unsere Statements zum Mooser Weg

Teil 1 (vor­ge­trah­gen im Gemenderat von Ulrich Ziebart)

Punkt 1 des Beschlußvorschlages unter­stüt­zen wir als Offene Liste unein­ge­schränkt. Die Ausarbeitung von Wohnbedarfsanalyse und Handlungskonzepten ist wich­tig, rich­tig und wegweisend.

Bei Punkt 2 des Beschluvorschlages ist es für uns eben­so klar, dass die Teilfläche am NICHT in die­se Überlegungen ein­zu­be­zie­hen ist.

Und das sind für uns die Gründe:

Am 18.März 2018 gab es einen Bürgerentscheid, den Beschluss für einen für das Gebiet am Mooser Weg auf­zu­he­ben. 47% der Stimmberechtigten in Langenargen hat­ten beim Entscheid teil­ge­nom­men, davon haben 54% für die Aufhebung gestimmt.

Innerhalb von drei Jahren darf ein Bürgerentscheid nur durch einen erneu­ten Bürgerentscheid auf­ge­ho­ben wer­den, nach Ablauf von drei Jahren reicht dazu eine ein­fa­che Mehrheit im . Dies ist so in den ent­spre­chen­den gesetz­li­chen Vorschriften so fest­ge­legt, sicher nicht ohne Grund. Gibt es doch Entwicklungen, gibt es doch ver­än­der­te Voraussetzungen, die manch­mal eine Neubewertung not­wen­dig machen.

Trifft dies auf den Bürgerentscheid vom März 2018 zu?

2018: Es waren dort laut Bebauungsplan 12 Mietwohnungen im Geschosswohnungsbau, durch die Gemeinde zu errich­ten, und 6 Reihenhäuser im Eigentum geplant.

Heute: Es wer­den von der Fa. Fränkel in „Naturella“ 118 Mietwohnungen im Bierkeller ent­wi­ckelt, davon 27 geför­der­te Wohnungen.

2018: Es war unklar, wann die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes, die ande­re mög­li­che Flächen zur Bebauung dar­stellt, in Kraft tritt.

Heute: Der FNP mit der ent­spre­chen­den Ausweisung mög­li­cher Baugebiete hat Rechtskräftigkeit erlangt und kann ange­wen­det wer­den. Diese mög­li­chen Baugebiete sind Gräbenen 6, Grube und Flächen in Oberdorf . Das Grundstück am Mooser Weg wird nicht als mög­li­ches Baugebiet dar­ge­stellt. Es wur­de im Januar aktiv vom Gemeinderat aus dem Entwurf zum (FNP) herausgenommen.

2018: Die Planung für Gräbenen 6 lag in wei­ter Ferne, ins­be­son­de­re wur­den bis dahin von der Verwaltung kei­ner­lei Verhandlungen zum Grunderwerb begonnen.

Heute: Die Verhandlungen für die Grundstücke Gräbenen 6 sind am lau­fen und kön­nen hof­fent­lich abge­schlos­sen werden.

2018: Mangels der Fortschreibung des FNP stan­den kei­ne wei­te­ren mög­li­che Baugebiete zur Verfügung

Heute: Im FNP  und auch im GEK wer­den jetzt gezielt Flächen im Rahmen der Innenentwicklung benannt. So z.B. die  Eugen-Bolz-Str. und der Bereich hin­ter dem Strandbad/Ludwig-Dürrweg, das Grundstück befin­det sich im Eigentum der Stiftung zum Hl. Geist, mit zwei bau­fäl­li­gen Gebäuden, und ist drin­gend zu entwickeln.

Es haben sich also die Voraussetzungen seit dem Bürgerentscheid deut­lich ver­än­dert, aller­dings in der Richtung, dass Alternativen zum Mooser Weg aktu­ell in kon­kre­ter Umsetzung oder in Entwicklung sind und dass frü­he­re Tatbestände, jetzt nicht mehr aktu­ell sind.

Zusätzlich ist jetzt und heu­te das besag­te Grundstück Mooser Weg als Streuobstwiese gesetz­lich geschützt.

Also :DAs Ergebnis eines Bürgerentscheides auf­zu­he­ben, selbst wenn vier Jahre ver­gan­gen sind, bedeu­tet eine gro­ße Verantwortung des Gemeinderates. Der Bürger hat Vertrauen in demo­kra­ti­sche Prozesse. Er hat Vertrauen in das Ergebnis von , er hat gro­ßes Vertrauen in Entscheidungsprozesse der direk­ten wie einen Bürgerentscheid. Im Jahr 2000 hat der Gemeinderat die­ses Grundstück als „ Geschütztes Grün“ defi­niert, das von Bebauung frei­zu­hal­ten sei. Der Bürgerentscheid von 2018 hat das Gleiche ent­schie­den. Der Gemeinderat hat 2019 die­ses Grundstück als mög­li­ches Baugebiet aus dem Entwurf zum FNP herausgenommen.

Wir als im Gemeinderat füh­len uns ver­pflich­tet, die­se Entscheidungen anzu­er­ken­nen und sie zu ver­tei­di­gen. Wir ste­hen auch aus inhalt­li­chen Gründen dazu, aber wir möch­ten ins­be­son­de­re die Verlässlichkeit poli­ti­scher und demo­kra­ti­scher Entscheidungen nicht in Frage stel­len. Das Gegenteil von Verlässlichkeit sind Enttäuschungen, die dann beim Bürger ent­ste­hen, der sich in demo­kra­ti­sche Prozesse ein­ge­bracht hat und der auf die Wirkung sei­ner Beteiligung und sei­nes Tuns ver­traut. Deshalb hat für uns das Ergebnis des Bürgerentscheides und der Gemeinderatsbeschlüsse von 2000 und 2019 eine aus­schlag­ge­ben­de Bedeutung für unse­re Entscheidung.

Der Mooser Weg muss von Bebauung frei blei­ben und als Streuobstwiese und Ausgleichsfläche erhal­ten bleiben.

Teil 2 (vor­ge­tra­gen im Gemeinderat von Christine Köhle)

Neben den von Ulrich Ziebart genann­ten Gründen, gibt es für die Offene Grüne Liste zwei wei­te­re Argumente, die gegen eine Bebauung des Mooser Wegs sprechen:

1. Die Gemeinde Langenargen hat vor drei Jahren eine Studie in Auftrag gege­ben, die Stand heu­te klar zu dem Ergebnis kommt, dass Wohnraum für jun­ge Familien geschaf­fen wer­den kann, indem Flächen inner­halb des Ortes bebaut werden.

2. Bundesweit ist in den letz­ten 20 Jahren die land­wirt­schaft­li­che Fläche in Deutschland um 10780 Quadrat Kilometer geschrumpft. Der Mooser Weg ist so ein geschütz­ter Naturraum. Es ist unse­re Pflicht als Gemeinde, die­sen zu erhalten. 

Zum ers­ten Argument:

Bei TOP 3 haben wir dem städ­te­bau­li­chen Entwicklungskonzept von Wüstenrot zuge­stimmt, jetzt bei TOP 7, Punkt 1 befas­sen wir uns mit der Ausarbeitung der Wohnbedarfsanalyse.

Dies ist end­lich der rich­ti­ge Weg um die Innenentwicklung des Ortes als Chance zu nut­zen.  Unsere Fraktion for­dert die­se wich­ti­gen Grundlagen einer Wohnbauentwicklung seit Jahren ein!

Es ist die Möglichkeit, zusätz­lich zu den bereits lau­fen­den Projekten (wie Naturella, Gräbenen VI, und den bei­den Bebauungsplänen in Oberdorf) Wohnraum für Familien zu schaf­fen, den wir so drin­gend benötigen.

Die Studie von Wüstenrot emp­fiehlt deut­lich, daß wir uns auf die Innenentwicklung kon­zen­trie­ren soll­ten. Der Schwerpunkt ging auch aus dem 2019 klar gestell­ten Antrag hervor:

Er hieß: „Flächen gewin­nen durch Innenentwicklung

Aber, den Mooser Weg mit ein­zu­bin­den, ist der fal­sche Weg! Denn er liegt im Außenbereich, einem geschütz­ten Bereich. Der öko­lo­gi­sche Preis für eine mög­li­che Bebauung ist an die­ser Stelle zu hoch. Selbst Wüstenrot weist in der Studie mehr­fach dar­auf hin (Seite 9, 37, 48 und 88)

Zusätzlich sind wir als Gemeinde laut dem Naturschutzgesetz (§22) ver­pflich­tet auch eine Biotopverbundplanung durch­zu­füh­ren. Unsere Nachbargemeinden Kressbronn und Meckenbeuren machen das bereits und wir soll­ten es auch tun und nicht vor­ei­lig Tatsachen schaffen.

Daran anschlie­ßend unser zwei­tes Argument:

Flächenverbrauch ist ein mas­si­ves Umweltproblem, das gesamt­ge­sell­schaft­lich völ­lig unter­be­wer­tet wird. Wenn Flächen im Außenbereich in Siedlungs- und Verkehrsflächen umge­wan­delt wer­den, spricht man von Flächenverbrauch. Zwischen 1992 und 2015 ist in Deutschland die land­wirt­schaft­li­che Fläche in der vier­fa­chen Größe des Saarlandes geschrumpft. Jede Gemeinde, also auch wir, sind drin­gend gefor­dert, die­ser Entwicklung ent­ge­gen­zu­steu­ern. Die nega­ti­ven Folgen für , Wirtschaft- und Lebensqualität sind mitt­ler­wei­le offensichtlich.

Die Folgen:

Teil- und voll­ver­sie­gel­te Böden ver­hin­dern, dass Wasser ver­si­ckern oder ver­duns­ten kann und dass sich neu­es Grundwasser bildet.

Der  Artenschutz und die wird beein­träch­tigt wer­den. Es geht um den gesetz­li­chen Schutz der Streuobstwiese und um den Schutz der Biodiversität der hier benach­bar­ten wert­vol­len Magerwiese.

Wir Langenargener müs­sen also dafür sor­gen, daß wir zum einen unse­ren Lebensraum erhal­ten und gleich­zei­tig der Herausforderung gerecht wer­den, im Innenbereich für jun­ge Familien Wohnraum zu schaffen.

Unser Vorschlag: Eine Analyse für mög­li­che bebau­ba­re Flächen im Ort – die­se wer­den wir heu­te beauf­tra­gen und wer­den mög­li­che Lösungsansätze bald auf dem Tisch haben. 

Außerdem Zweitwohnsitze ver­mei­den, vor­han­de­ne Dachflächen und Räume nut­zen. Erfreulich wäre auch, wenn Langenargener bei einem Verkauf Ihrer Immobilie Langenargener Familien bevorzugen. 

Aber der „Versuchung des Mooser Wegs“ des Bauens auf grü­ner Wiese im Außenbereich, müs­sen wir drin­gend widerstehen!