Antrag auf erneute Behandlung Regionalplan

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen der FWV und der GoL zur 2. Offenlegung des Regionalplans Bodensee – Oberschwaben

Wir möch­ten Sie dar­über Informieren, dass in der 2. Offenlegung des Regionalplans für Salem Änderungen sich erge­ben haben.

Geändert wur­den Folgende Punkte:

  1. direk­te Änderung bei der Ausweisung von Siedlungsbereichen:
    Zur Neuen Mitte kom­men hin­zu Stefansfeld, Mimmenhausen und Neufrach.
  2. indi­rek­te Änderung bei den Vorranggebieten (VRG) für Industrie und : a) ca. 41 ha VRG wur­den her­aus­ge­nom­men (zB. 11 ha Mühlhofen und 26 ha Kressbronn). b) „PS 2.6.0 G (6)“ wur­de ergänzt um den Textteil: Im Rahmen der Kommunalen Bauleitplanung soll sicher­ge­stellt wer­den, dass inner­halb der Vorranggebiete für Industrie und Gewerbe in aus­rei­chen­dem Umfang Industriegebiete aus­ge­wie­sen wer­den. Insbesondere für bereits an ande­rer Stelle vor­han­de­ne, stö­ren­de Betriebe sol­len eine Verlagerung in regio­nal­be­deut­sa­me Schwerpunkte für Industrie und Gewerbe im jewei­li­gen Teilraum ermög­licht werden.
  3. indi­rek­te Änderungen bei den Entwicklungsachsen: Im Zuge der Fortschreibung des Regionalplans wur­de die Landesentwicklungsachse über Salem gelegt. Innerhalb der 2. wur­den die regio­na­len Entwicklungsachsen Friedrichshafen-Meersburg-Überlingen und Meckenbeuren- -Kressbronn aus der Planung gestrichen.

Erweiterter Druck auf unse­re Gemeinde:

zu Punkt 1:

im 2. Entwurf wur­de in Markdorf der Siedlungsbereich Bermatingen her­aus­ge­nom­men. Durch den Wegfall ergibt sich eine Fokussierung auf unser Salem. Aus der, im Regionalplan unter „PS 2.4.1 Z (5)“ gefor­der­ten Belegungsdichte von 70 Einwohnern / ha und den, unter „PS 2.4.1 G (2)“ fest­ge­leg­ten Berechnungsgrundsätze für den Flächenbedarf, ergibt sich für unser Salem ein Wohnbauflächenbedarf von ca. 12 ha.

zu Punkt 2a:

Durch die Herausnahme der 41 ha Vorranggebieten für Industrie und Gewerbe kon­kur­rie­ren unse­re loka­len Betriebe mit den Anfragen aus dem Bodenseekreis.

zu Punkt 2b:

Durch den neu­en Status „ für Industrie und Gewerbe“müssen wir Industrien zulassen.

zu Punkt 3:

Durch den Wegfall der Entwicklungsachsen (Friedrichshafen-Meersburg-Überlingen und Meckenbeuren- Tettnang- Kressbronn) aus der 1. Offenlegung wird die Lenkungsfunktion des Regionalplans im Bodenseekreis ver­stärkt auf die „Landesentwicklungsachse neu“ über Salem fokussiert.

Schon bei der 1. Offenlegung des Regionalplans waren vie­le unse­rer Bürger über das Ausmaß des aus­zu­wei­sen­den Vorranggebiet für Industrie und Gewerbe zwi­schen Bahnhof und Buggensegel von wei­te­ren ca. 27 ha unzufrieden.

Dieser neue Entwurf erhöht den Druck auf unse­re Gemeinde so, dass wir im in einem nicht mehr dage­gen steu­ern können.

Salem ist ursprüng­lich durch das Zisterzienser Kloster durch Wissen ( und fort­schritt­li­che ) geprägt wor­den. Nach der Säkularisation sind durch den Großherzog von Baden Beamte und Intellektuelle nach Salem gezo­gen. Auch wur­de die Eisenbahn über Salem ver­legt. Nach dem Ende der Monarchie, mit der Republik, wur­den die welt­be­kann­te Schloss Salem und der Affenberg gegrün­det. Das Gewerbe in Salem besteht aus vie­len Ablegern der Industrie und dem Obstbau von Friedrichshafen bis Überlingen. Ausgeschlossen davon sind natür­lich das Handwerk und die Landwirtschaft in Salem.

Unser Salem ist von der Landwirtschaft, klein­glied­ri­gem Gewerbe, dem Handwerk und dem geprägt, und nicht durch Industrie. Hierzu ist noch zu ver­mer­ken, dass die Bahn aus­schließ­lich für den Personenverkehr mög­lich ist. Der Güterverkehr in Salem ist aus­schließ­lich über den Straßenweg mög­lich, da der Güterbahnhof von der Bahn ein­ge­stellt und ver­kauft wurde.

Unser Salem ist kein Industriestandort und soll­te auch kei­ner werden.

Aus die­sem Grund stel­len wir zum einen den Antrag, dass, inner­halb der Stellungnahme der Gemeinde Salem zum Regionalplan, dem Status „Vorranggebiet für Industrie und Gewerbe“ für Salem wider­spro­chen wird. Stattdessen befür­wor­ten wir eine redu­zier­te gewerb­li­che Entwicklung auf Grund des plau­si­bi­li­sier­ten loka­len Bedarfs. Zum ande­ren, dass die Stellungnahme zur 2. Offenlegung zum Regionalplan der Gemeinde den Gemeinderäten vor­ge­legt wird.

Wir bit­te um Abstimmung die­ses Antrages.