Der nachfolgende Link zum heutigen Leitartikel in der Schwäbischen Zeitung beschreibt genau das, woran es mangelt. Wer sorglos, fahrlässig oder sogar absichtlich schädigend mit unserem Lebensraum umgeht, begeht ein ökologisches Verbrechen. Deshalb ist es wichtig, dass es Menschen gibt, die sich um den Schutz, aber auch um Verfehlungen kümmern. Deshalb machen wir das, was auch in der Landesverfassung Baden-Württemberg steht.
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