Nach wie vor bekommen die GRÜNEN Gemeinderätinnen nur sparsam bis garnicht Antworten auf Fragen, die für die Beurteilung von kommunalpolitischen Vorhaben für uns wichtig sind.
So sind die Fragen, die wir an die Gemeindeverwaltung Kressbronn bereits am 27. Mai 2018 gerichtet haben, noch nicht beantwortet:
Vor der Einsichtnahme von Unterlagen entspr. des Informationsfreiheitsgesetzes haben wir folgende Fragen zum aktuellen Stand von laufenden kommunalpolitischen Maßnahmen und Projekten:
- Wurde das Verkehrsgutachten Bodanstr./ Seestr. beauftragt?
- Gibt es seit dem Behördengespräch und Protokoll vom 01.02.2018 in Sachen Aufhebung des Regionalen Grünzugs für ein Hotel mit Gewerbeerweiterung neue Protokolle, Gespräche mit dem Regionalverband und Vorhabenträger und liegen dazu Besprechungsnotizen vor?
- Das beauftragte Hochwasserschutzkonzept durch das Büro Zimmermann.. wurde als Zwischenstand im Herbst 2017 im Gemeinderat präsentiert. Gibt es für die fehlenden Untersuchungsbereiche schon weitere Erkenntnisse und wann werden diese öffentlich präsentiert?
- Das geplante Baugebiet zwischen Friedrichshafener und Tettnanger Str. soll im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden. Wie wurden die Flächen so berechnet, dass weniger als 1 Hektar anrechnungsfähige Baufläche heraus kommt.
- Ist der Gemeindeverwaltung bekannt, dass es ein Urteil des VGH Mannheim zur Frage der Enteignung von privaten Grundstücksflächen für die Uferaufschüttung gibt?
- Mit der Baugenehmigung vom 07.05.2014 (Bodan-Wohnen 1 Bauabschnitt wurde eine wasserrechtliche Ausnahmegenehmigung i.S. Von § 78 III WHG erteilt. Was ist Inhalt dieser Ausnahmegenehmigung?
Artikel kommentieren
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.