Umweltschädliches Verhalten

Was der Mensch nicht will, rich­tet die Natur. Die star­ken Windböen die­ser Tage haben auch einem Ärgernis im Seepark hef­tig zuge­setzt. Bereits vor Monaten wur­de aus der Bürgerschaft bean­stan­det, dass im Seepark immer noch groß­flä­chi­ge Bewerbung statt­fin­det für ein Projekt, das eigent­lich abge­schlos­sen ist. Ärgerlich auch, dass mit mas­si­ven Fundamenten der Wurzelbereich der im Seepark beein­träch­tigt wird. Der Sturm hat auch gezeigt, dass die Sicherheit der Seeparkbesucher gefähr­det war. Die Werbetafel hät­te auch ganz umfal­len oder Teile davon Personen ver­let­zen können.

(Die - wur­de vor­sorg­lich aus Verkehrssicherungsgründen gefällt, aber im Seepark nimmt man die Gefährdung von Menschen in Kauf)

Sieht man in die gemeind­li­che Polizeiverordnung gegen umwelt­schäd­li­ches Verhalten, wird man ver­wun­dert fest­stel­len, dass die Verursacher gegen meh­re­re Schutzbestimmungen ver­sto­ßen. Weder ist das Lagern von abfall­ähn­li­i­chen Gegenständen, noch das Verändern der Grünanlagen erlaubt.

U.a. wird in § 18 Abs. 1 Ziff. 3 aus­ge­führt, dass es unter­sagt ist, Wege, Rasenflächen, Anpflanzungen und sons­ti­ge Anlagenteile zu ver­än­dern und.….…       Wie die nach­fol­gen­den Fotos zei­gen, wird hier klar gegen die ört­li­chen Vorschriften verstoßen.

 

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