Anfrage gem. Paragraph 9 Abs. 1 der Geschäftsordnung vom 22.03.2017
Hier: Bodan-Ost Hotelprojekt im Regionalen Grünzug, LSG und FFH, Verstoß gegen Natura 2000
- Weshalb wird der Öffentlichkeitsgrundsatz gem. PARAGRAPH 14 der Geschäftsordnung nicht umgesetzt?
- Weshalb wurde der TO-PUNKT Hotelplanung für die Sitzung am abgesetzt?
- Weshalb ist nur ein Teil der Gemeinderäte über eine Besprechung mit dem Investor am…….. Informiert?
- Weshalb gibt es widersprüchliche Aussagen des Bürgermeisters zu den Planungsabsichten des Investor?
- Wurde der Gemeindeverwaltungsververband über die geänderte Situation Informiert?
- Wird das Hotelstandortgutachten und der Bedarf nach dem bisher vorliegenden Tourismuskonzept überprüft und angepasst?
- Wann wird die Öffentlichkeit über diese Vorgänge außerhalb der Vorgaben nach der Gemeindeordnung Informiert?
Begründung: Die Pflichten des Bürgermeisters und die Rechte des einzelnen Gemeinderats sind einzuhalten.