Ergänzend zur Berichterstattung aus der letzten Gemeinderatssitzung möchten die GRÜNEN Gemeinderätinnen noch auf weitere Ausführungen von Prof. Birk verweisen, die den gefassten Beschluss für ein Hotel noch einmal aus einem alternativen Blickwinkel erscheinen lassen. Zusammenfassend ist es so, dass die Nichtaufhebung des Regionalen Grünzuges (die Aufhebung wurde von der Gemeinde Kressbronn beim Regionalverband beantragt, um einen Bebauungsplan aufstellen zu können) in vierfacher Hinsicht ein Gewinn für Kressbronn wäre:
a) Mit der Nichtaufhebung liegt ein sog. objektiver Grund vor, der die Aufstellung eines Bebauungsplans durch die Gemeinde unmöglich macht. Somit kann die Gemeinde ihre vertragliche Pflicht gar nicht erfüllen, was keine Schadensersatzansprüche zur Folge hätte. Schadensersatz ist nur dann zu erwarten, wenn es sich um eine explizit politische Willensentscheidung handelt, was auch noch durchaus im Bereich es Möglichen ist, weil die Gemeinderäte nur ihrem Gewissen verpflichtet sein können und nicht einem von einem sogar teilweise vormals personell anders besetzten Gemeinderat geschlossenen Vertrag. Auch die wiederholte Selbstdarstellung einiger Ratskollegen als humanistisch gebildet mit Hilfe lateinischer Zitate (Verträge müssen eigehalten werden) ändert daran juristisch nichts.
b) Mit der Nichtaufhebung des Regionalen Grünzuges würde der Einheitswert des Grundstücks, das der Gemeinde gemäß Vertrag nach Ablauf desselbigen dann zum Kauf angeboten wird, eher niedrig ausfallen und ein Ankauf dieses letzten wertvollen Uferbereichs durch die Gemeinde wäre tatsächlich realistisch.
c) Mit der Nichtaufhebung könnte der Vertrag, der die Gemeinde auch zur Übernahme der Erschließung des Hotels verpflichtet, nicht realisiert werden und die Gemeinde würde somit gemäß aktueller Schätzung (Büro Meixner & Zimmermann) 2.8 Mio Erschließungskosten sparen. Bemerkenswert finden wir die Tatsache, dass die Klärung der Kostenverteilung nicht im Durchführungsvertrag geregelt wurde. Jetzt muss man sich auf den guten Willen des Investors verlassen?
d) Mit der Nichtaufhebung des Regionalen Grünzuges könnte die Gemeinde entweder selbst als Eigentümerin renaturieren (dass bereits vor der industriellen Nutzung ein Landschaftsschutzgebiet bestand, konnte in der Sitzung geklärt werden!) und der geschundenen Natur am Ufer wenigstens einen kleinen Teil zurückgeben oder dem Investor zu entsprechenden öffentlichen Mitteln verhelfen, dies – als Geste des guten Willens – selbst zu tun. Das wäre auch im Sinne seiner Kunden in der Wohnbebauung, die bestimmt lieber neben einem Landschaftsschutzgebiet wohnen als neben einem großen Hotel mit An- und Abreiseverkehr sowie Lieferverkehr. Die Verkehrsplanung hat ja in der Sitzung bestätigt, dass trotz diverser Maßnahmen die Situation durch das Hotel erwartungsgemäß noch problematischer wird.
Die Nichtaufhebung des Regionalen Grünzuges ist aus unserer Sicht also die beste Lösung für Kressbronn. Erst in der Sitzung im Juli entscheidet eigentlich der Regionalverband über den Antrag der Gemeinde zur Aufhebung des Regionalen Grünzuges. Mit großem Erstaunen haben wir allerdings in der Gemeinderatssitzung von verschiedenen Seiten gehört, dass die Aufhebung bereits als beschlossen gilt. So äußerte sich Prof. Birk auf unsere Nachfrage, dass die Aufhebung seitens der Behördenvertreter ihm gegenüber bereits bestätigt wurde – dass das erst noch entschieden wird, sei ihm unbekannt bzw. nicht vermittelt worden. Auch das anwesende Planungsbüro (Herr Zahner) kommunizierte dies öffentlich so. Es mutet schon seltsam an, wenn in einer Demokratie ein politisches Gremium auf der Grundlage von noch nicht gefassten Beschlüssen eines anderen politischen Gremiums, dessen Angehörige in beiden Fällen ausschließlich ihrem Gewissen verpflichtet sind, diskutiert und sogar beschließt. Zumindest etwas demokratische Schamgefühle wären angebracht gewesen, also z.B. wenigstens im Konjunktiv hätte man diskutieren müssen, auch wenn man das Abstimmungsergebnis selbst schon kennt. Ein demokratischer Prozess ist das natürlich alles nicht mehr, der setzt nämlich eine echte Auseinandersetzung der Mitglieder im Regionalverband bei der entsprechenden Sitzung, also einen Austausch und eine Diskussion der Argumente voraus. Solcherart gefasste Beschlüsse können dann alle Demokraten gut akzeptieren. Bei vorher bereits festgelegten Beschlüssen aufgrund von bekannten Mehrheitsverhältnissen verkommt das politische Gremium zur Posse und der Auftrag, den die Bürger ihren politischen Vertretern (egal welcher Partei!) erteilt haben, wird definitiv nicht erfüllt. Demokratie geht anders und es ist in diesem Fall noch nicht zu spät!