Teilstück Rad/Fußweg zwischen Kreisverkehr und Richtung Oberdorf
Auf diesem kurzen Abschnitt zwischen dem Kreisverkehr Friedrichshafenerstr. und L334 (siehe Folge 2) ist keine Kennzeichnung und keine Markierung angebracht. Viele Radler nutzen diese Strecke nach Oberdorf, um entweder an der Argen entlang noch Norden oder Süden zu fahren oder über Oberdorf in den Tettnanger Wald und dann weiter z.B. an die Schussen.
Konflikt:
Vom kreisverkehr her kommend endet der nicht gekennzeichnete Radweg nach ca. 100 m auf der Straße. Dabei muss der Radler fast 180 Grad nach hinten schauen, ob vom Kreisverkehr her kommend Kfz unterwegs sind. Gleichzeitig muss der Verkehr von Oberdorf her kommend beachtet werden. Diese unangenehme Situation auch für dei Kfz-Lenker sollte verbessert werden.
Lösungsmöglichkeiten:
Farbmarkierung mindestens im Bereich der Ausfahrt auf die Straße. Evtl. noch Hinweiskennzeichen für die Kfz-Nutzer. Optimal wäre eine gestrichelte Radwegkennzeichnung auf dem Fahrbahnbelag in beiden Richtungen Oberdorf und zurück. Dies wurde auch schon in Langenargen diskutiert.
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