Teil 1 (vorgetrahgen im Gemenderat von Ulrich Ziebart)
Punkt 1 des Beschlußvorschlages unterstützen wir als Offene Grüne Liste uneingeschränkt. Die Ausarbeitung von Wohnbedarfsanalyse und Handlungskonzepten ist wichtig, richtig und wegweisend.
Bei Punkt 2 des Beschluvorschlages ist es für uns ebenso klar, dass die Teilfläche am Mooser Weg NICHT in diese Überlegungen einzubeziehen ist.
Und das sind für uns die Gründe:
Am 18.März 2018 gab es einen Bürgerentscheid, den Beschluss für einen Bebauungsplan für das Gebiet am Mooser Weg aufzuheben. 47% der Stimmberechtigten in Langenargen hatten beim Entscheid teilgenommen, davon haben 54% für die Aufhebung gestimmt.
Innerhalb von drei Jahren darf ein Bürgerentscheid nur durch einen erneuten Bürgerentscheid aufgehoben werden, nach Ablauf von drei Jahren reicht dazu eine einfache Mehrheit im Gemeinderat. Dies ist so in den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften so festgelegt, sicher nicht ohne Grund. Gibt es doch Entwicklungen, gibt es doch veränderte Voraussetzungen, die manchmal eine Neubewertung notwendig machen.
Trifft dies auf den Bürgerentscheid vom März 2018 zu?
2018: Es waren dort laut Bebauungsplan 12 Mietwohnungen im Geschosswohnungsbau, durch die Gemeinde zu errichten, und 6 Reihenhäuser im Eigentum geplant.
Heute: Es werden von der Fa. Fränkel in „Naturella“ 118 Mietwohnungen im Bierkeller entwickelt, davon 27 geförderte Wohnungen.
2018: Es war unklar, wann die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes, die andere mögliche Flächen zur Bebauung darstellt, in Kraft tritt.
Heute: Der FNP mit der entsprechenden Ausweisung möglicher Baugebiete hat Rechtskräftigkeit erlangt und kann angewendet werden. Diese möglichen Baugebiete sind Gräbenen 6, Grube und Flächen in Oberdorf . Das Grundstück am Mooser Weg wird nicht als mögliches Baugebiet dargestellt. Es wurde im Januar aktiv vom Gemeinderat aus dem Entwurf zum Flächennutzungsplan (FNP) herausgenommen.
2018: Die Planung für Gräbenen 6 lag in weiter Ferne, insbesondere wurden bis dahin von der Verwaltung keinerlei Verhandlungen zum Grunderwerb begonnen.
Heute: Die Verhandlungen für die Grundstücke Gräbenen 6 sind am laufen und können hoffentlich abgeschlossen werden.
2018: Mangels der Fortschreibung des FNP standen keine weiteren mögliche Baugebiete zur Verfügung
Heute: Im FNP und auch im GEK werden jetzt gezielt Flächen im Rahmen der Innenentwicklung benannt. So z.B. die Eugen-Bolz-Str. und der Bereich hinter dem Strandbad/Ludwig-Dürrweg, das Grundstück befindet sich im Eigentum der Stiftung zum Hl. Geist, mit zwei baufälligen Gebäuden, und ist dringend zu entwickeln.
Es haben sich also die Voraussetzungen seit dem Bürgerentscheid deutlich verändert, allerdings in der Richtung, dass Alternativen zum Mooser Weg aktuell in konkreter Umsetzung oder in Entwicklung sind und dass frühere Tatbestände, jetzt nicht mehr aktuell sind.
Zusätzlich ist jetzt und heute das besagte Grundstück Mooser Weg als Streuobstwiese gesetzlich geschützt.
Also :DAs Ergebnis eines Bürgerentscheides aufzuheben, selbst wenn vier Jahre vergangen sind, bedeutet eine große Verantwortung des Gemeinderates. Der Bürger hat Vertrauen in demokratische Prozesse. Er hat Vertrauen in das Ergebnis von Wahlen, er hat großes Vertrauen in Entscheidungsprozesse der direkten Demokratie wie einen Bürgerentscheid. Im Jahr 2000 hat der Gemeinderat dieses Grundstück als „ Geschütztes Grün“ definiert, das von Bebauung freizuhalten sei. Der Bürgerentscheid von 2018 hat das Gleiche entschieden. Der Gemeinderat hat 2019 dieses Grundstück als mögliches Baugebiet aus dem Entwurf zum FNP herausgenommen.
Wir als Fraktion im Gemeinderat fühlen uns verpflichtet, diese Entscheidungen anzuerkennen und sie zu verteidigen. Wir stehen auch aus inhaltlichen Gründen dazu, aber wir möchten insbesondere die Verlässlichkeit politischer und demokratischer Entscheidungen nicht in Frage stellen. Das Gegenteil von Verlässlichkeit sind Enttäuschungen, die dann beim Bürger entstehen, der sich in demokratische Prozesse eingebracht hat und der auf die Wirkung seiner Beteiligung und seines Tuns vertraut. Deshalb hat für uns das Ergebnis des Bürgerentscheides und der Gemeinderatsbeschlüsse von 2000 und 2019 eine ausschlaggebende Bedeutung für unsere Entscheidung.
Der Mooser Weg muss von Bebauung frei bleiben und als Streuobstwiese und Ausgleichsfläche erhalten bleiben.
Teil 2 (vorgetragen im Gemeinderat von Christine Köhle)
Neben den von Ulrich Ziebart genannten Gründen, gibt es für die Offene Grüne Liste zwei weitere Argumente, die gegen eine Bebauung des Mooser Wegs sprechen:
1. Die Gemeinde Langenargen hat vor drei Jahren eine Studie in Auftrag gegeben, die Stand heute klar zu dem Ergebnis kommt, dass Wohnraum für junge Familien geschaffen werden kann, indem Flächen innerhalb des Ortes bebaut werden.
2. Bundesweit ist in den letzten 20 Jahren die landwirtschaftliche Fläche in Deutschland um 10780 Quadrat Kilometer geschrumpft. Der Mooser Weg ist so ein geschützter Naturraum. Es ist unsere Pflicht als Gemeinde, diesen zu erhalten.
Zum ersten Argument:
Bei TOP 3 haben wir dem städtebaulichen Entwicklungskonzept von Wüstenrot zugestimmt, jetzt bei TOP 7, Punkt 1 befassen wir uns mit der Ausarbeitung der Wohnbedarfsanalyse.
Dies ist endlich der richtige Weg um die Innenentwicklung des Ortes als Chance zu nutzen. Unsere Fraktion fordert diese wichtigen Grundlagen einer Wohnbauentwicklung seit Jahren ein!
Es ist die Möglichkeit, zusätzlich zu den bereits laufenden Projekten (wie Naturella, Gräbenen VI, und den beiden Bebauungsplänen in Oberdorf) Wohnraum für Familien zu schaffen, den wir so dringend benötigen.
Die Studie von Wüstenrot empfiehlt deutlich, daß wir uns auf die Innenentwicklung konzentrieren sollten. Der Schwerpunkt ging auch aus dem 2019 klar gestellten Antrag hervor:
Er hieß: „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“
Aber, den Mooser Weg mit einzubinden, ist der falsche Weg! Denn er liegt im Außenbereich, einem geschützten Bereich. Der ökologische Preis für eine mögliche Bebauung ist an dieser Stelle zu hoch. Selbst Wüstenrot weist in der Studie mehrfach darauf hin (Seite 9, 37, 48 und 88)
Zusätzlich sind wir als Gemeinde laut dem Naturschutzgesetz (§22) verpflichtet auch eine Biotopverbundplanung durchzuführen. Unsere Nachbargemeinden Kressbronn und Meckenbeuren machen das bereits und wir sollten es auch tun und nicht voreilig Tatsachen schaffen.
Daran anschließend unser zweites Argument:
Flächenverbrauch ist ein massives Umweltproblem, das gesamtgesellschaftlich völlig unterbewertet wird. Wenn Flächen im Außenbereich in Siedlungs- und Verkehrsflächen umgewandelt werden, spricht man von Flächenverbrauch. Zwischen 1992 und 2015 ist in Deutschland die landwirtschaftliche Fläche in der vierfachen Größe des Saarlandes geschrumpft. Jede Gemeinde, also auch wir, sind dringend gefordert, dieser Entwicklung entgegenzusteuern. Die negativen Folgen für Umwelt, Wirtschaft- und Lebensqualität sind mittlerweile offensichtlich.
Die Folgen:
Teil- und vollversiegelte Böden verhindern, dass Wasser versickern oder verdunsten kann und dass sich neues Grundwasser bildet.
Der Artenschutz und die Biodiversität wird beeinträchtigt werden. Es geht um den gesetzlichen Schutz der Streuobstwiese und um den Schutz der Biodiversität der hier benachbarten wertvollen Magerwiese.
Wir Langenargener müssen also dafür sorgen, daß wir zum einen unseren Lebensraum erhalten und gleichzeitig der Herausforderung gerecht werden, im Innenbereich für junge Familien Wohnraum zu schaffen.
Unser Vorschlag: Eine Analyse für mögliche bebaubare Flächen im Ort – diese werden wir heute beauftragen und werden mögliche Lösungsansätze bald auf dem Tisch haben.
Außerdem Zweitwohnsitze vermeiden, vorhandene Dachflächen und Räume nutzen. Erfreulich wäre auch, wenn Langenargener bei einem Verkauf Ihrer Immobilie Langenargener Familien bevorzugen.
Aber der „Versuchung des Mooser Wegs“ des Bauens auf grüner Wiese im Außenbereich, müssen wir dringend widerstehen!