Der Gemeinderatsbeschluß im Juni zur Fällung der geschützten Eiche auf dem Bodan-Platz ist ungültig. Er muss deshalb wiederholt werden.
Wie wir richtig vermutet haben, darf unter Verschiedenes und ohne rechtzeitige Einladung so nicht beschlossen werden. Unser Widerspruch war daher richtig und wird hoffentlich in der Zukunft vermeiden, unnötige und zeit-und kostenintensive Sitzungspunkte durchzusetzen.
Das Antwortschreiben der Kommunal-und Rechtsaufsicht des Landratsamts Bodenseekreis ist nachfolgend beigefügt.
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