​Bodan-Hotel-Projekt: Demokratie geht anders

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Ergänzend zur Berichterstattung aus der letz­ten Gemeinderatssitzung möch­ten die GRÜNEN Gemeinderätinnen noch auf wei­te­re Ausführungen von Prof. Birk ver­wei­sen, die den gefass­ten Beschluss für ein noch ein­mal aus einem alter­na­ti­ven Blickwinkel erschei­nen las­sen. Zusammenfassend ist es so, dass die Nichtaufhebung des Regionalen Grünzuges (die Aufhebung wur­de von der Gemeinde Kressbronn beim bean­tragt, um einen auf­stel­len zu kön­nen) in vier­fa­cher Hinsicht ein Gewinn für Kressbronn wäre:

a) Mit der Nichtaufhebung liegt ein sog. objek­ti­ver Grund vor, der die Aufstellung eines Bebauungsplans durch die Gemeinde unmög­lich macht. Somit kann die Gemeinde ihre ver­trag­li­che Pflicht gar nicht erfül­len, was kei­ne Schadensersatzansprüche zur Folge hät­te. Schadensersatz ist nur dann zu erwar­ten, wenn es sich um eine expli­zit poli­ti­sche Willensentscheidung han­delt, was auch noch durch­aus im Bereich es Möglichen ist, weil die Gemeinderäte nur ihrem Gewissen ver­pflich­tet sein kön­nen und nicht einem von einem sogar teil­wei­se vor­mals per­so­nell anders besetz­ten geschlos­se­nen Vertrag. Auch die wie­der­hol­te Selbstdarstellung eini­ger Ratskollegen als huma­nis­tisch gebil­det mit Hilfe latei­ni­scher Zitate (Verträge müs­sen eige­hal­ten wer­den) ändert dar­an juris­tisch nichts.

b) Mit der Nichtaufhebung des Regionalen Grünzuges wür­de der Einheitswert des Grundstücks, das der Gemeinde gemäß Vertrag nach Ablauf des­sel­bi­gen dann zum Kauf ange­bo­ten wird, eher nied­rig aus­fal­len und ein Ankauf die­ses letz­ten wert­vol­len Uferbereichs durch die Gemeinde wäre tat­säch­lich realistisch.

c) Mit der Nichtaufhebung könn­te der Vertrag, der die Gemeinde auch zur Übernahme der Erschließung des Hotels ver­pflich­tet, nicht rea­li­siert wer­den und die Gemeinde wür­de somit gemäß aktu­el­ler Schätzung (Büro Meixner & Zimmermann) 2.8 Mio Erschließungskosten spa­ren. Bemerkenswert fin­den wir die Tatsache, dass die Klärung der Kostenverteilung nicht im Durchführungsvertrag gere­gelt wur­de. Jetzt muss man sich auf den guten Willen des Investors verlassen?

d) Mit der Nichtaufhebung des Regionalen Grünzuges könn­te die Gemeinde ent­we­der selbst als Eigentümerin rena­tu­rie­ren (dass bereits vor der indus­tri­el­len Nutzung ein bestand, konn­te in der geklärt wer­den!) und der geschun­de­nen Natur am wenigs­tens einen klei­nen Teil zurück­ge­ben oder dem Investor zu ent­spre­chen­den öffent­li­chen Mitteln ver­hel­fen, dies – als Geste des guten Willens – selbst zu tun. Das wäre auch im Sinne sei­ner Kunden in der Wohnbebauung, die bestimmt lie­ber neben einem Landschaftsschutzgebiet als neben einem gro­ßen Hotel mit An- und Abreiseverkehr sowie Lieferverkehr. Die Verkehrsplanung hat ja in der Sitzung bestä­tigt, dass trotz diver­ser Maßnahmen die Situation durch das Hotel erwar­tungs­ge­mäß noch pro­ble­ma­ti­scher wird.

Die Nichtaufhebung des Regionalen Grünzuges ist aus unse­rer Sicht also die bes­te Lösung für Kressbronn. Erst in der Sitzung im Juli ent­schei­det eigent­lich der Regionalverband über den Antrag der Gemeinde zur Aufhebung des Regionalen Grünzuges. Mit gro­ßem Erstaunen haben wir aller­dings in der Gemeinderatssitzung von ver­schie­de­nen Seiten gehört, dass die Aufhebung bereits als beschlos­sen gilt. So äußer­te sich Prof. Birk auf unse­re Nachfrage, dass die Aufhebung sei­tens der Behördenvertreter ihm gegen­über bereits bestä­tigt wur­de – dass das erst noch ent­schie­den wird, sei ihm unbe­kannt bzw. nicht ver­mit­telt wor­den. Auch das anwe­sen­de Planungsbüro (Herr Zahner) kom­mu­ni­zier­te dies öffent­lich so. Es mutet schon selt­sam an, wenn in einer ein poli­ti­sches Gremium auf der Grundlage von noch nicht gefass­ten Beschlüssen eines ande­ren poli­ti­schen Gremiums, des­sen Angehörige in bei­den Fällen aus­schließ­lich ihrem Gewissen ver­pflich­tet sind, dis­ku­tiert und sogar beschließt. Zumindest etwas demo­kra­ti­sche Schamgefühle wären ange­bracht gewe­sen, also z.B. wenigs­tens im Konjunktiv hät­te man dis­ku­tie­ren müs­sen, auch wenn man das Abstimmungsergebnis selbst schon kennt. Ein demo­kra­ti­scher Prozess ist das natür­lich alles nicht mehr, der setzt näm­lich eine ech­te Auseinandersetzung der Mitglieder im Regionalverband bei der ent­spre­chen­den Sitzung, also einen Austausch und eine Diskussion der Argumente vor­aus. Solcherart gefass­te Beschlüsse kön­nen dann alle Demokraten gut akzep­tie­ren. Bei vor­her bereits fest­ge­leg­ten Beschlüssen auf­grund von bekann­ten Mehrheitsverhältnissen ver­kommt das poli­ti­sche Gremium zur Posse und der Auftrag, den die Bürger ihren poli­ti­schen Vertretern (egal wel­cher Partei!) erteilt haben, wird defi­ni­tiv nicht erfüllt. Demokratie geht anders und es ist in die­sem Fall noch nicht zu spät!