Zur Abstimmung über die Fortschreibung des Regionalplans im Salemer Gemeinderat

Pressemitteilung der Fraktionen FVW und GOL

In der ver­gan­ge­nen nahm der Gemeinderat Salem inner­halb der zwei­ten Offenlage auf Antrag der FWV und der GOL erneut Stellung zur Fortschreibung des Regionalplans. Der zeit­wei­se unüber­sicht­li­che, chao­ti­sche Sitzungsverlauf führ­te bedau­er­li­cher­wei­se zu einer wider­sprüch­li­chen Beschlusslage.

Wie es dahin kommen konnte?

Bereits am 02.03.2021 reich­ten die Fraktionen der FWV und der GOL frist­ge­recht einen gemein­sa­men Antrag, die Fortschreibung des Regionalplans betref­fend, im ein. Seitens unse­rer bei­den Fraktionen wur­de zu die­sem Tagesordnungspunkt eine kon­tro­ver­se und schwie­ri­ge Diskussion erwar­tet. Aus die­sem Grund baten wir Herrn Härle inner­halb der Antragsabgabe einen, even­tu­ell von sei­ner Seite vor­ge­se­he­nen Antrag, dem Gemeinderat rechts­zei­tig, im Rahmen der vor­be­rei­te­ten Sitzungsunterlagen zuge­hen zu las­sen. Dies soll­te dem Gemeinderat die Möglichkeit geben, sich im Vorfeld mit den Inhalten eines Gegenantrages adäquat aus­ein­an­der setz­ten zu kön­nen. Bedauerlicherweise geschah dies nicht!

In der Sitzung stell­te Henriette Fiedler den Beschlussantrag unse­rer bei­den Fraktionen vor. Dieser beinhaltete:

  1. Innerhalb der Stellungnahme der Gemeinde Salem zum Regionalplan wird dem Status „ für und “ für Salem widersprochen.
  2. Stattdessen befür­wor­tet die Gemeinde Salem eine gewerb­li­che Entwicklung auf der Grundlage der plau­si­bi­li­sier­ten loka­len Bedarfe.
  3. Die Stellungnahme zu zwei­ten Offenlage zum Regionalplan ist den Gemeinderäten vorzulegen

Ausdrücklich beton­te Frau Fiedler, dass der Antrag nur den Status als Vorranggebiet für Industrie und Gewerbe zur Abstimmung brin­ge. Weitere Punkte der Fortschreibung wie bei­spiels­wei­se die Höherstufung zum Unterzentrum oder die Rücknahme des Grünzuges, wel­che der Gemeinderat bereits inner­halb der ers­ten Fortschreibung mehr­heit­lich posi­tiv beschie­den hat­te, wur­den im Antrag nicht erneut zur Abstimmung gebracht.

Im Anschluss stell­te Herr Bürgermeister Härle „sei­nen“ fünf Punkte umfas­sen­den Antrag erst­mals dem Gemeinderat vor. Dieser beinhaltete:

  1. Die Gemeinde bekennt sich zum Salem-Neufrach und spricht sich für die Beibehaltung und Weiterentwicklung des zen­tra­len Gewerbestandortes aus.
  2. Am bis­he­ri­gen Kurs der Zentralisierung von Industrie- und Gewerbebetrieben an einem Standort wird fest­ge­hal­ten. Eine Neuansiedlung von Gewerbebetrieben an Ortsrändern oder in den Teilorten wird nicht befürwortet.
  3. Die Gemeinde unter­stützt die Fortschreibung des Regionalplans und die Rücknahme des Grünzuges zwi­schen Neufrach und Buggensegel, damit auch in noch eine gewerb­li­che Weiterentwicklung des zen­tra­len Gewerbegebietes denk­bar und mög­lich ist.
  4.  Die Gemeinde nimmt das Angebot und die Option des Regionalverbandes für eine Erweiterung des zen­tra­len Gewerbegebietes Neufrach von bis zu 27 ha zur Kenntnis
  5. Die Ausweisung und Erweiterung von Gewerbeflächen obliegt aus­schließ­lich und allein der Gemeinde Salem im Rahmen ihrer kom­mu­na­len . Dazu zählt auch die Entscheidung über die Umsetzung von Gewerbe- und Industriebetrieben nach § 8 oder§ 9 Baunutzungsverordnung

Über die­sen Antrag herrsch­te inner­halb unse­rer bei­den Fraktionen Ratlosigkeit, da Punkt eins und zwei nicht direkt die Fortschreibung des Regionalplans betra­fen und ohne Vorberatung ent­schie­den wer­den soll­ten, Punkt 5 durch den Regionalplan selbst gere­gelt wird.

Wir baten des­halb um eine Sitzungsunterbrechung. Hier wur­de von unse­rer Seite beschlos­sen, unse­ren gemein­sa­men Antrag als wei­ter­rei­chen­den Antrag zuerst zur Abstimmung zu brin­gen. Dem wur­de statt­ge­ge­ben, der Antrag der FWV und der GOL in allen drei Punkten posi­tiv entschieden.

Überraschenderweise zog Herr Bürgermeister Härle sei­nen Antrag dar­auf­hin nicht, wie nor­ma­ler­wei­se üblich zurück, son­dern brach­te vier der fünf Punkte zur Abstimmung. Die Überraschung stei­ger­te sich zur Verwirrung, da auch Punkt drei abge­stimmt wer­den soll­ten. Verwirrung des­halb, weil durch unse­ren Antrag der nicht erneut zur Abstimmung gebracht wor­den war, der erst­ma­li­ge Beschluss somit wei­ter­hin Gültigkeit besaß und der posi­ti­ve Beschluss zur gewerb­li­chen Entwicklung an die­ser Stelle die Rücknahme des Grünzuges bereits indi­rekt beinhaltete.

Das Kompromissangebot, die Rücknahme des Grünzuges still­schwei­gend zu akzep­tie­ren, war, ins­be­son­de­re für die Fraktion der GOL bereits ein gro­ßes Zugeständnis gewe­sen. Jetzt aktiv und direkt gegen die Rücknahme es Grünzuges zu stim­men, war für vie­le nicht mög­lich. Diesen Punkt posi­tiv zu beschei­den wur­de auch dadurch erschwert, dass er im Wortlaut nicht ein­deu­tig for­mu­liert war.

Dem Wortlaut: „Die Gemeinde unter­stützt die Fortschreibung des Regionalplans“ zu fol­gen, hät­te das Akzeptieren des Vorranggebietes für Industrie und Gewerbe beinhal­tet. Die Erhaltung des Grünzuges zu unter­stüt­zen, beschränkt die Entwicklung an die­ser Stelle zwar, jedoch gibt es auch ohne die Rücknahme des Grünzuges Toleranzbereiche, inner­halb wel­cher eine gewerb­li­che Entwicklung an den Rändern von Grünzügen mög­lich ist.  Ob die­ser Umfang für eine vom Salemer Gesamtgemeinderat anvi­sier­te Entwicklung aus­reicht, ent­zog sich unse­rer Kenntnis.

Auf Grund der unkla­ren Situation sprach sich eine Mehrheit gegen Punkt drei des Antrags des Bürgermeisters und somit für den Erhalt des Grünzuges aus.

Dass der Gemeinde nun ein wider­sprüch­li­cher Beschluss vor­liegt, ist sehr unbe­frie­di­gend. Wir hät­ten es begrüßt, wenn unser Antrag als weit­rei­chen­der Antrag zur Abstimmung gebracht wor­den und der Tagesordnungspunkt somit abge­schlos­sen gewe­sen wäre, wie vor­ge­se­hen. Mit Hinweis auf „Kohlhammer: Handbuch Der Gemeinderat in Baden-Württemberg Seite 47“ gehen wir davon aus, dass der gemein­sa­me Antrag von FWV und GOL zum Tragen kommt.

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