{"id":8109,"date":"2025-03-21T16:06:31","date_gmt":"2025-03-21T15:06:31","guid":{"rendered":"https:\/\/gruene-bodenseekreis.de\/?p=8109"},"modified":"2025-03-26T09:00:09","modified_gmt":"2025-03-26T08:00:09","slug":"grundsteuer-wie-geht-es-weiter","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/gruene-bodenseekreis.de\/blog\/2025\/03\/21\/grundsteuer-wie-geht-es-weiter\/","title":{"rendered":"Grundsteuer \u2013 wie geht es weiter?"},"content":{"rendered":"\n
(hs, 21.03.2025<\/a>)<\/p>\n\n\n\n Zun\u00e4chst etwas ganz Grunds\u00e4tzliches, n\u00e4m\u00adlich der begriff\u00adli\u00adchen Unterscheidung zwi\u00adschen den ein\u00adzel\u00adnen Arten von Abgaben, n\u00e4m\u00adlich Steuern, Geb\u00fchren und Beitr\u00e4gen.<\/p>\n\n\n\n Steuern <\/strong>(wie die Grundsteuer) sind Geldleistungen, die kei\u00adne Gegenleistung erfor\u00addern. Sie sind nicht zweck\u00adge\u00adbun\u00adden, son\u00addern die\u00adnen der Deckung des Finanzbedarfs einer Gemeinde ganz all\u00adge\u00admein. Steuern wer\u00adden kei\u00adner kon\u00adkre\u00adten Ausgabe zugeordnet.<\/p>\n\n\n\n Geb\u00fchren <\/strong>wer\u00adden f\u00fcr beson\u00adde\u00adre Leistungen oder die Inanspruchnahme von \u00f6ffent\u00adli\u00adchen Einrichtungen erho\u00adben, zwi\u00adschen Geb\u00fchr und Gegenleistung besteht ein direk\u00adter Zusammenhang. Nur wer die Gegenleistung in Anspruch nimmt, muss die Geb\u00fchr bezah\u00adlen. Beispiele sind Kindergartengeb\u00fchren, Geb\u00fchren f\u00fcr M\u00fcllabfuhr, Trinkwasser und Abwasserbeseitigung, Friedhofsgeb\u00fchren, Verwaltungsgeb\u00fchren f\u00fcr Beurkunden, Baugenehmigungen, Passgeb\u00fchren usw.<\/p>\n\n\n\n Beitr\u00e4ge <\/strong>sind Geldleistungen als Aufwandsersatz f\u00fcr die Herstellung, Anschaffung und Erweiterung \u00f6ffent\u00adli\u00adcher Einrichtung und Anlagen, also z.B. die Erschlie\u00dfungskosten bei eines Baugebiets, Stra\u00dfenanliegerbeitr\u00e4ge. Unterschied zu den Geb\u00fchren ist, dass nicht nur die\u00adje\u00adni\u00adgen, die Beitr\u00e4ge bezahlt haben, die \u00f6ffent\u00adli\u00adche Einrichtung benut\u00adzen d\u00fcr\u00adfen, son\u00addern auch ande\u00adre. Zum Beispiel d\u00fcr\u00adfen auf einer Stra\u00dfe, f\u00fcr die die Anlieger Stra\u00dfenanliegerbeitr\u00e4ge bezahlt haben, nicht nur die Anlieger fah\u00adren, son\u00addern auch andere.<\/p>\n\n\n\n W\u00e4hrend sich Geb\u00fchren und Beitr\u00e4ge stark an den kon\u00adkre\u00adten Kosten<\/a> ori\u00aden\u00adtie\u00adren, wer\u00adden Steuern in ihrer H\u00f6he abs\u00adtrakt berech\u00adnet. Eine kon\u00adkre\u00adte Verkn\u00fcpfung zu ein\u00adzel\u00adnen Ausgaben gibt es hier nicht. Wichtig ist hier jedoch der Gleichbehandlungsgrundsatz. Steuern m\u00fcs\u00adsen f\u00fcr alle nach dem glei\u00adchen Berechnungsschema berech\u00adnet wer\u00adden. Ein wei\u00adte\u00adrer wich\u00adti\u00adger Punkt: Wenn sich an einem Grundst\u00fcck bau\u00adlich nichts ver\u00ad\u00e4n\u00addert hat\u00adte, blieb in der Vergangenheit die Grundsteuer solan\u00adge gleich hoch, bis die Gemeinde den soge\u00adnann\u00adten Hebesatz ge\u00e4n\u00addert hat. In Tettnang<\/a> wur\u00adde die\u00adser Hebesatz vor der jet\u00adzi\u00adgen Reform im Jahre 2010 erh\u00f6ht. Wer also z.B. seit 2010 auf einem Grundst\u00fcck z.B. mit einem Einfamilienhaus gewohnt hat und 2010 bei\u00adspiels\u00adwei\u00adse 400 \u20ac Grundsteuer bezah\u00adlen muss\u00adte, zahl\u00adte auch 2024<\/a> noch 400 \u20ac Grundsteuer.<\/p>\n\n\n\n Und hier gibt es einen wesent\u00adli\u00adchen Unterschied zu ande\u00adren Steuern wie z.B. der Mehrwertsteuer oder der Einkommenssteuer. Wer z.B. im Jahr 2010 einen Warenkorb f\u00fcr 1.000 \u20ac Netto-Warenwert ein\u00adkauf\u00adte, zahl\u00adte 2010 dar\u00adauf 19 % Mehrwertsteuer, also 190 \u20ac. Im Jahr 2024 ent\u00adfie\u00adlen auf die\u00adsen Warenkorb immer noch 19 % Mehrwertsteuer, aber der Warenkorb hat sich auf\u00adgrund der Inflation auf net\u00adto 1.354, 14 \u20ac ver\u00adteu\u00adert und damit fie\u00adlen dar\u00adauf 257,29 \u20ac Mehrwertsteuer an, also 67,29 \u20ac Mehrwertsteuer mehr als noch 2010, obwohl sich der Mehrwertsteuersatz von 19 % nicht ver\u00ad\u00e4n\u00addert hat.<\/p>\n\n\n\n Das bedeu\u00adtet, dass sich Einnahmen aus Steuern, die sich an Preisen oder Einkommen ori\u00aden\u00adtie\u00adren, ganz auto\u00adma\u00adtisch erh\u00f6\u00adhen, ohne dass die Steuer ange\u00adpasst wer\u00adden muss.<\/p>\n\n\n\n Und das war ein Problem bei der Grundsteuer. Sie nahm nicht an der Inflation teil. Wurde der Hebesatz nicht regel\u00adm\u00e4\u00ad\u00dfig der Inflation ange\u00adpasst, waren die Grundsteuereinnahmen von Jahr zu Jahr weni\u00adger wert, die Kommune konn\u00adte damit immer weni\u00adger sei\u00adnen all\u00adge\u00admei\u00adnen Finanzbedarf decken.<\/p>\n\n\n\n
Und hier kom\u00admen wir zu einem wich\u00adti\u00adgen Punkt im Zusammenhang mit der Grundsteuer. In der Vergangenheit wur\u00adde der Berechnung der Grundsteuer ein Grundst\u00fcckswert zugrun\u00adde gelegt, der in einer Region aus den 60er Jahren stamm\u00adte, in ande\u00adren Regionen aus den 90er. Das hat das Bundesverfassungsgericht 2018 f\u00fcr ver\u00adfas\u00adsungs\u00adwid\u00adrig erkl\u00e4rt, wes\u00adhalb es zu einer \u00c4nderung des Systems der Grundsteuer gekom\u00admen ist.<\/p>\n\n\n\n